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1. Theil 2 - S. 230

1809 - Leipzig : Hinrichs
r ¿30. Statistik d,es Königreiches Sachsen. seit dem Beitritte Sachsens zum Rheinbünde, keine neue Bestimmung erschienen. Nach der goldnen Bulle wurden die Churfürsten mit 18 Jahren volljährig; bis dahin führte der nächste und älteste männliche Agnate die Ad« tin'nistrarion. Die alte — aber durch mehrere Modkficatlonen nach und ndch weiter ausgebildete — landschaftliche Ver, fassung des Churstaates hat der itzt regierende König, nach feinem Beitritte zu dem rheinischen Bunde, weder auf« gehoben, noch verändert, sondern völlig in ihrer bis he« rigen Einrichtung und Beschaffenheit gelassen, wie sie auf den bei dem Regierungsantritte jedes Regenten ausgestellten Reversalien, auf den Landtagsabschie« den und den einzelnen Verträgen mit dem Regenten be- ruht. Ob nun gleich die (von einigen neuern Publicisten so sehr gerühmte) unbeschränkte Souverainetät des Regen- ten durch diese landschaftliche Verfassung beschränkt wird; so ist doch das Verhältniß, welches dadurch zwischen dem Regenten und dem Staate im Innern begründet und erhalten wurde, unverkennbar im Ganzen für die Zwecke ) des Staates, für seine Verfassung, für seinen Kredit und für das gegenseitige Zutrauen zwischen dem Regenten und dem Volke, höchst wohlthätig und ersprießlich. - . ' ij ,<V'r ' ¿,.1 : Eiiitheilifng der Provinzen des Königrei- . cheü grach ihrer besondern Verfassung. Da das Königreich Sachsen allmählkg aus mehrern einzelnen Ländern und Besitzungen angewachsen und gebildet ■:.& ■ c , . ...' ' ' '
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