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1. Theil 2 - S. 283

1809 - Leipzig : Hinrichs
Staatsverfassung. 183 ln der Sammlung der Gesellschaft der frclen Künste In Leipzig, Th. 3, N. 16. Die ältern sächsischen Orden sind bald nach th, rer Stiftung wieder erloschen; so der vom Churfürsten Friedrich dem Sanftmülhigen 1450 gestiftete Orden de6 h. Hieronymus, und der vom Churfürsten Johann Georg 4 (1692) mit dem Churfürsten von Brandenburg, Friedrich z, gestiftete gemeinschaftliche Ritterorden des güldenen Armbandes oder der guten Freundschaft, in dessen Dekoration das chursächsische Schwert, und das chur« brandenburgische Scepter comblnkt wurden. Im Jahre 1736 (7 Oct.) stiftete aber Churfürst Friedrich August 2 (König August 3) zu Huberrüburg zu Ehren des Kaisers Heinrich 2 den Heinrichsorden für militai ri sch es Verdienst. Er ward von dem Admi« nistrator Xaver am 11 Sept. 1768 erneuert, und mit 15000 Thlr. jährlichen Revenuen ausgestattet, die aber 1769 bereis wieder eingezogen wurden. Auch ruhte dieser Orden von 1769 bis 1796, wo er erneuert wurde. Das Or« denszeichen besteht in einem goldenen achteckigten Kreuze mir einer weiß emaillirten breiten Einfassung. In der Mitte desselben ist ein kleines gelb emaillirkes Schild, auf welchem der Kaiser Heinrich steht und geharnischt abgebildet ist. Auf der andern Seite des Kreuzes befindet sich das königlich sächsische Wappen, und auf der blauen Einfassung desselben stehen die Worte: virtuti in bello. Er wird an einem blau gewässerten Dande, das an jeder Seite mit einer schmalen Kante von Silber elngewlrkt ist, getragen. — Er ist nur für sächsische Officiere gestiftet; die Mitglieder
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