1809 -
Leipzig
: Hinrichs
- Autor: Pölitz, Karl Heinrich Ludwig
- Sammlung: Geschichtsschulbuecher vor 1871
- Schulformen (OPAC): Selbstunterricht
- Regionen (OPAC): Sachsen, Herzogtum Warschau
Staatsverwaltung. 3 r 5
sächsische Lehnsrecht, und der Rkchtsteig Lehnsrechts. Dazu
kamen, seit der Gelangung des Albertlnischen Hauses zur
Churwürde, als Privatgesetze: die Landcsordnungen von 1550
und 1555; ferner unter Churfürst August 1572 die von
dem Wittenbergkschen Ordinarius Teuber und dem gehei-
men Rache Cracau entworfenen Constitutionen; dann
die alte Prozeßordnung, welche unter Zoh. Georg ,
1612 promulgirt, und unter dem ,p Jan, 1724 durch die
(von dem Leipziger Ordinarius Griebner bearbeitete) er,
läuterte und verbesserte Prozeßordnung verdrängt
wurde; die Erledigung der Landesgebrechen unter Johann
Georg 2 vom Jahre ,66,; die sogenannten alten Decisio-
nen oder Erledigung zweifelhafter Rechtsfälle, ebenfalls im
Jahre ,66> bekannt gemacht; und die neuen Deciflonen
vom Jahre 1746, durch -welche viele streitige Meinungen
der verschiedenen Dicasterien definitiv entschieden wurden, —
§stoch gehören hieher die als Gesetze geltenden Generalien,
Mandate, Rescripte, Declarationen, Erläuterungen und Der,
ordnungen, die im Oodex Augusteus enthalten jmd. —
Außerdem existiren in Sachsen viele Provinzial,und
Local, Rechte; auch gelten das teutsche Privalrecht, das
römische und .kanonische Recht als subsidiarische Rechte. Be-
sonders aber ist das Kriminalrecht durch besondere In,
structionen an die Dlcasterien, durch die Abschaffung der Fol,
ter, und durch die Generalia von dem Verfahren in Unter,
sachungssqchen von den Jahren 1770 and ,782 sehr verbes-
sert worden. Doch immer ist der Prozeßgang noch langsam
und kostspielig, und den Abvocaten bleibt vieler Spielraum,
die Rechtssachen zu verlängern. — Uebrkgens existirt seit
,79, eine eigene Gesetzcommlssjon, aus Räthen der
verschiedenen Dieasterien zusammengesetzt, von weicher die
neu einzuführende Gerichtsordnung geprüft und den