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1. Theil 2 - S. 337

1809 - Leipzig : Hinrichs
Staatsverwaltung. /■ '337 a fsecuranza nstalt, in der Niederlausitz aber nur eine Vergütung in Angemessenheit zu den Beiträgen der Individuen. Außerdem wird die Baubegnadigung (jährlich über 100,000 Thaler) aus der Accise den zur General« accise steuernden Städten zum Anbaue unbebauter, oder wüste liegender Grundstücke bewilligt. 7) Das Post wesen war ftühzektig in Sachsen gut organistrt, und trug dazu' bei, den Handel im Lande zu beleben und den Gary des Handels dahin zu leiten. Schon während der Regierung der Herzogs Albert (1485 ff.) wurden laufende und reitende Boten gehalten; aber Churfürst August orgauistrre seit 1563 das eigentliche Post- wesen, und ernannte 1574 den ersten Postmeister. Unter Johann Georg 1 wurde bereits ein Pachtgeld von dem Postwesen an die Renrkammer bezahlt, und durch Re« scrlpt vom 30 Dec. 1681 das Postwesen für ein Regale erklärt. Im Jahre 1692 wurde das Leipziger Postamt zum Oberpostamte erhoben, und bald darauf hörten die Drandenburgischen Posten in Sachsen auf. Am 37 Jul. r?lz wurde die noch jetzt gültige Postordnung promul^ girr. Die seit 169; gesetzten hölzernen Postsaulen wurden 1722 in steinerne verwandelt. — Das ganze sächsische Postwesen, welches für königliche Rechnung adminjstrirt wird, stehet unter dem geheimen Finanzcollegium, und untte der Leibung der beiden Oberpostämter zu Leipzig und Da uzen. Unter den Gerichtszwang des erstern gehören alle sächsischen Postämter in den 7 Kreisen, in den Stiftern, im Fürstenthume Querfurt, im Heunebergischen, in der ir. ss
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