Anfrage in Hauptansicht öffnen

Dokumente für Auswahl

Sortiert nach: Relevanz zur Anfrage

1. Enthält die Erdbeschreibung des Königreiches Sachsen - S. 56

1809 - Leipzig : Hinrichs
z6 Der Thüringische Kreis. Lehsten, Liebstädt und Nägelstädt besteht) zum thü. n'ngischen Kreise gerechnet*), Dagegen werden sowohl bke beiden sogenannten thürin- gischen Stifter, Merseburg und Naumburg-Zeitz, als auch die innerhalb des alten Thüringens gelegenen Be- sitzungen der Fürsten von Schwarzburg und des gräflichen Hauses Skollberg, in wiefern sie unter königlich sächsischer Landeshoheit stehen, nicht zum thürin- gischen Kreise gerechnet, sondern — wegen ihrer eigenthüm- lichen Verfassung und wegen ihrer besondern (auf Verträgen beruhenden) Verhältnisse zu der sächsischen Regierung —• -solirt unter den mittelbaren sächsischen Provinzen und unter den Ländern der sächsischen Dynasten aufgeführt, _y *) In Hinsicht dieser Ballei Thüringen — deren Geschichte und Verfassung Tb. 2, S. 251 f. charakterisirt ist — muß noch erinnert werden, daß, nach dem Decrete des Kaisers Napoleon vom 24 Apr. 1809 aus Regensburg datirt, aste innerhalb der Länder des Rheinbundes gelegene Besitzungen des teutschen Ordens von demjenigen Fürsten, in des- sen Staate diese Länder liegen, eingezogen und zu den Domainen desselben geschlagen werden sollen. Oer König von Sachsen ist daher auch durch dieses Oecret berechtigt, jene Komthurelen mit seinen Domalnen zu vers binden; es ist aber von demselben in dieser Hinsicht noch keine öffentliche Erklärung erfolgt-
   bis 1 von 1
1 Seiten  
CSV-Datei Exportieren: von 1 Ergebnissen - Start bei:
Normalisierte Texte aller aktuellen Treffer