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1. Die Völker des Altertums, Römer und Germanen bis zu Karl dem Großen - S. 61

1900 - Leipzig : Hirt
Der rmische Freistaat. 61 hheren Beamten den Senat zu berufen. Ihre Person war unverletzlich. Tag und Nacht mute ihr Haus jedem Schutzflehenden offen stehen. Anfangs gab es zwei, spter zehn Volkstribunen. Kortolan. Das Volkstribnnat, das die Not der Zeit den Patriziern abgerungen hatte, war diesen ein Dorn im Auge. Als nach einigen Jahren eine Hungersnot ausbrach, machte der Patrizier Koriolan den Vorschlag, den Plebejern von dem eingefhrten Getreide nichts zu verabfolgen, wenn sie nicht auf ihre Schutzbehrde verzichteten. Die Tribunen luden den Koriolan vor die.tributkomitieu; er erschien nicht und wurde deshalb zum Tode ver-urteilt. Da floh er zum Nachbarstamme der Volsker und berredete diese zum Kriege gegen Rom. Er selbst rckte an der Spitze des feindlichen Heeres gegen seine Vaterstadt. Eine Gesandtschaft des Senates, die um Frieden bitten wollte, lie er nicht vor, desgleichen eine Abordnung der Priesterschaft. Als aber seine Mutter und seine Gattin im Lager erschienen und um Schonung fr die Stadt baten, lie er sich erweichen und lste das Heer auf. Dafr wurde er von den Volskern erschlagen. Das Zwlftafelgesetz. Auf Betreiben der Plebejer wurde im Jahre 451 eine Kommission von zehn Mnnern (Decemvirn genannt) eingesetzt, welche die bestehenden Rechte und Gesetze aufschreiben und erweitern sollte. Auf zwlf steinerne Tafeln wurden die Gesetze eingemeielt und ffentlich auf dem Kapital aufgestellt, damit jedermann sie lesen und danach handeln knnte. Gesetze zum Schutze der Plebejer. Die Plebejer, die sich ihrer Macht bewut geworden waren, erstrebten in der Folgezeit unter heftigen Parteikmpfen, aber mit groem Glck volle Gleichberechtigung mit den Patriziern. Es wurde ihnen in 150 Jahre langem Ringen nach und nach zu-gestanden, da die Beschlsse ihrer Versammlungen, der Tributkomitien, fr das ganze Volk verbindlich wren, da Plebejer und Patrizier unter-einander gltige Ehen schlieen drften, da einer der beiden Konsuln ein Plebejer sein knnte. Schlielich erreichten sie die Berechtigung zur Bekleidung der Diktatorwrde und der hchsten Priestermter. Auch ihre Vermgensverhltnisse wurden besser. Sie erhielten An-teil am Staatslande, und zur Verminderung ihrer Schulden wurde ihnen groe Erleichterung bei der Abzahlung zugestanden. Um das Jahr 300 bestand keine Kluft mehr zwischen den Patriziern und Plebejern. Beide Stnde hatten von jetzt an gleiche Rechte und gleiche Pflichten im Staate. Nun begann das Zeitalter der glorreichen Kmpfe um die Weltherrschaft. 3. Die Kriege des rmischen Freistaates. Der rmische Freistaat bestand von 50931 vor Christi Geburt. Nach den kriegerischen Ereignissen teilen wir diese Zeit in drei Ab-
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