1796 -
Erfurt
: Keyser
- Autor: Nitsch, Paul Friedrich Achat
- Hrsg.: Ernesti, Johann Heinrich Martin
- Sammlung: Geschichtsschulbuecher vor 1871
Staatsverfaffung der Römer. 919
,
sollten, binnen drey.jahren *) größtenteils; und die-
ses Werk ward unter dem Namen Pandeclac oder Di-
gesta im I Chr. 5zz. publictrt, und zum Gebrauche
der Gerichtshöfe und Rechtsschulen eingeführt. Zu-
gleich aber wurde das Ansehen und die Gültigkeit an»
derer alter Rechtsaussprüche in den Gerichten gänz-
lich aufgehoben. Man folgte in der Ordnung ohnge,
fähr dem Zwölftafelgesctz und demldic.'um Perpetuum,
wie man cs nach den Materien für gut hielt; und faß-
te das ganze Werk in zo Bücher, und sieben Abthei.
lungen ab. Zugleich verbot Iustinian dieses System
des Rechtes, durch Abbreviaturen abzuschreiben, da-
mit nicht Irrthümer daraus entstehen möchten; und
erlaubte keine weitere Erklärung desselben, als eine
wörtliche, oder durch Paratitla **) g).
26.
Zum Behufe der Pandecten gab aber Iustinian,
während der Verfertigung derselben, zwey andere Wec-
ke heraus. Das erste enthielt 50 (mehr oder weniger)
Decifiones, die, wie man wohl merken muß, an die
Präfecti Prätorio Joannes und Iulianus gerichtet wa-
ren, und zur Absicht hatten, die vielen entgegengesctz.
ten Meinungen und Streitigkeiten der alten Rechtsge-
le hr-
*) Iustinian hatte den Rechlsgelehrten zehn Jahre Frist ge,
geben, und er glaubre kaum, daß da die herculische Ar,
beit würde zu Stande kommen. Aber sie erleichterten
sich auch ihr Geschäffte dadurch gar sehr, daß sie nicht
immer aus den Quellen selbst, sondern oft nur aus Epi,
tomaloren, die schon nach den Materien jusamrnenger
tragen hatten, excerpirten.
?*) Paratitla sind Anzeigen der Gesetze aus andern Titeln
(ober Supplemente), welche den gegenwärtigen Titel
angehen. S. Lacbü Hirt. Jurispr. Rom. p. 596.
g"> Ein Mehreres findet man in Absicht auf diese Art der
Erklärung in Bachii Hirt. Jurispr. Rom. p. 596 sq.
und in den daselbst angezelgten Schriftstellern.