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1. Von der Zeit Karls des Großen bis zum Westfälischen Frieden - S. 28

1900 - Leipzig : Hirt
28 Das Lehenswesen. Alles zum deutschen Reiche gehrige Land galt im Mittelalter als kaiserliches Lehen. Die Herzge, die Bischfe, die Niedern Reichsfrsten trugen ihr Land vom Kaiser zu Lehen. Sie waren Lehensleute oder Vasallen des Kaisers. Die Reichsfrsten der-liehen wieder Teile ihres Gebietes an niedere Fürsten, Grafen und Ritter. Auch einzelne Burgen, Hfe und Wlder wurden als Lehen verliehen. Der Vasall hatte dem Lehensherrn Abgaben zu geben und Kriegsdienste zu leisten. Nach dem Tode des Vasallen fiel das Lehen an den Lehens-Herrn zurck, der es in der Regel an den Sohn des verstorbenen Vasallen wieder verlieh. Im Laufe der Zeit waren die Herzogtmer als erbliche Lehen angesehen worden. Die Herzge fhlten sich dadurch dem Kaiser gegen-ber in einer gewissen Unabhngigkeit. Wie einst Otto I. die Bischfe zu weltlichen Landesfrsten ihrer Sprengel erhoben hatte, um in ihnen eine treue Gefolgschaft im Falle der Not gegen die Herzge zu haben, so erklrte jetzt Kaiser Konrad Ii. die niedern Reichslehen als erblich in der Familie der Belehnten. Diese waren dem Kaiser dafr um so treuer ergeben. Freilich behielt der Kaiser das Recht, unbotmigen Vasallen das Lehen zu nehmen. Die Belehnnng geschah bei den Herzogtmern und grern Lehen durch berreichung einer Fahne, daher der Name Fahnenlehen. Heinrich Iii. Unter Heinrich Iii., Konrads Il Sohne, hat das deutsche Reich seine grte Ausdehnung erlangt. Die Lombardei und Burgund hatte er vom Vater berkommen: Ungarn wurde durch ihn tributpflichtig, allerdings nur fr kurze Zeit. Bhmen nud Polen er-kannten die Oberhoheit des Reiches an. Die Herzogtmer Franken, Bayern, Schwaben und Krnten verwaltete er anfangs'selbst, spter be-lehnte er mit Bayern, Schwaben und Krnten treu ergebene Männer. Die niedern Fürsten und Ritter fochten damals ihre Streitigkeiten mit den Waffen aus, Beleidigungen rchten sie mit dem Schwerte. Durch diese fortdauernden Fehden verrohten die Ritter. Brger und Bauern litten unter den bestndigen Verwstungen der Lnder. In Burgund traten die Bischfe gegen diesen Unfug des Fehdewesens auf und verkndeten den sogenannten ottessrieden, die Treuga Dei. Danach durften Fehden nur von Montag bis Mittwoch in jeder Woche ansgefochten werden; an den Tagen, die durch das Leiden und den Tod des Heilandes geheiligt sind, muten die Waffen ruhen. Ferner muten sie gnzlich ruhen vom ersten Adventssonntage bis zum 6. Januar und vom Beginn der Fastenzeit bis zum Feste der heiligen Dreifaltigkeit. Wer gegen die Treuga Dei handelte, wurde durch den Bann aus der Kirchengemeinschaft ausgeschlossen. In
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