1882 -
Kiel
: Homann
- Autor: Ahrens, I. F.
- Sammlung: Realienbuecher Kaiserreich
- Schulbuchtyp (WdK): Lehrbuch, Lesebuch
- Schultypen (WdK): Niedere Lehranstalten
- Schultypen Allgemein (WdK): Niedere Lehranstalten
- Bildungsstufen (OPAC): Berufliche Bildungsgänge, alle Lernstufen
- Inhalt Raum/Thema: Realienkunde
- Geschlecht (WdK): koedukativ
Ii. Kulturbilder aus Welt und Werkstatt.
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für dieselbe Arbeit nur einem Werl von 35,7 Kilo resp. 42,1 Kilo ent-
spricht. Ein Preis von 13,12 M für ein Paar Schuhe würde erst dem
damaligen Preise entsprechen. Dazu kam nun noch, daß das Rohmaterial
damals bedeutend billiger (Vs—vio) war, als jetzt. Ein entsprechendes
Ergebniß liefern die nachfolgenden Beispiele. Es kostete:
1511 ein Barbierbecken 7 Gr. 6 Pf. = 39,6 Lp: Roggen = 5,54 Mark
1511 eine Gewandbürste 2 „ 3 „ — 11,9 „ „ — 1,66
1512 ein fert. Marderpelz 14 Gulden = 1554,1 „ „ — 217,57
einen Ofen zu setzen 8 Gr. „ = 42, 3 „ „ = 5,92
eine Schaufel 2 „ h — 10, 5 „ — 1,47
ein Handbeil 7 .. „ = 37, 0 „ „ - 5,18
1519 ein Sattel 1 1550 ein Zaum mit Gulden 4 Gr. — 132, 1 ,, „ — 18,49 "
Zubehör 2 „ - „ — 222, 0 „ „ — 31,00
1551 ein Kriegssattel 5 „ - „ = 555, 0 „ „ = 77, 7 „
Eben so lohnend wie die Arbeit des Handwerkers war die Thätigkeit
des Künstlers. Der Erzgießer Herrmann Bischer in Nürnberg, der Sohn
des berühmten Peter Bischer, erhielt 1534 für das noch heute in der
Schloßkirche in Wittenberg aufbewahrte Epitaphium des Kürfürsten Johann
des Beständigen 855 Gulden 10 Gr. 6 Pf., eine Summe, für die-man
ein Quantum Roggen kaufen konnte, das jetzt einem Werte von 13926 M.
entsprechen würde. — Der berühmte und bis in sein hohes Alter uner-
müdlich schaffende Maler Lukas Kranach (1472—1553) erhielt für sein
Altargemälde in der Stadtkirche zu Weimar 571 Gulden 10 Gr. Dies
Honorar würde jetzt einer Summe von 8881,50 M. gleich sein.
Auch die Arbeitslöhne waren damals eben so hoch, wie jetzt, wenn
nicht sogar höher. Um 1482 erhielten bei dem Bau der Stadtkirche in
Eßlingen die Gesellen im Sommer 3 Schillinge, im Winter 15 Pf. pro
Tag und außerdem Beköstigung an Fest- und Feiertagen. Der Polier
erhielt neben diesem Lohn eine Zulage von 6 Pf., sowie 1 Gulden zu
Weihnachten, 3 Wagen voll Holz und eine angemessene Wohnung. — In
Thüringen betrug der Wochenlohn:
für den Meister 1550: 18—19*/, Gr., 1529: 18—21 Gr., 1541: 21 Gr.,
1561: 1 Gulden 3 Gr.,
für den Zimmergesellen 1550: 12*/° Gr., 1529: 10, 13, 16 Gr., 1541: 17 Gr.,
1561: 18 Gr.;
für den Maurer 1550: 155l Gr., 1526: 16—18 Gr., 1541: 18 Gr., 1561:
18 Gr.;
für den Schieferdecker 1529: 14 Gr., 1541: 15 Gr.
Landesordnungen setzten die Löhne wie die Arbeitszeit fest. So heißt
es in der weimarischen Landesordnung von 1556: „Einem Maurer und
Zimmermann, die Meister sein und ihre eigenen Waffen haben, soll man
eine Woche ohne Kost einen Gulden und derselbigen Gesellen 18 Gr. zu
Lohn geben. Einem Tischler, der sein Waffen und Zeug haltet, soll man
die Woche ohne die Kost einen Gulden und seinem Gesellen 15 Gr. geben.
Wollte aber jemand die Kost geben, derselbige soll gegen die Kost den halben
Teil des Lohnes abziehen." Diese Lohnsätze entsprechen in jetziger Zeit einem
Wochenlohn von 13,31 M. resp. 11,10 M. Dazu kam nun noch, daß
Ahrens, Lehr- und Lesebuch für Fortbildungsschulen. 13