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1. Lehr- und Lesebuch für gewerbliche Fortbildungsschulen und Fachschulen sowie zur Selbstbelehrung - S. 193

1882 - Kiel : Homann
Ii. Kulturbilder aus Welt und Werkstatt. 193 für dieselbe Arbeit nur einem Werl von 35,7 Kilo resp. 42,1 Kilo ent- spricht. Ein Preis von 13,12 M für ein Paar Schuhe würde erst dem damaligen Preise entsprechen. Dazu kam nun noch, daß das Rohmaterial damals bedeutend billiger (Vs—vio) war, als jetzt. Ein entsprechendes Ergebniß liefern die nachfolgenden Beispiele. Es kostete: 1511 ein Barbierbecken 7 Gr. 6 Pf. = 39,6 Lp: Roggen = 5,54 Mark 1511 eine Gewandbürste 2 „ 3 „ — 11,9 „ „ — 1,66 1512 ein fert. Marderpelz 14 Gulden = 1554,1 „ „ — 217,57 einen Ofen zu setzen 8 Gr. „ = 42, 3 „ „ = 5,92 eine Schaufel 2 „ h — 10, 5 „ — 1,47 ein Handbeil 7 .. „ = 37, 0 „ „ - 5,18 1519 ein Sattel 1 1550 ein Zaum mit Gulden 4 Gr. — 132, 1 ,, „ — 18,49 " Zubehör 2 „ - „ — 222, 0 „ „ — 31,00 1551 ein Kriegssattel 5 „ - „ = 555, 0 „ „ = 77, 7 „ Eben so lohnend wie die Arbeit des Handwerkers war die Thätigkeit des Künstlers. Der Erzgießer Herrmann Bischer in Nürnberg, der Sohn des berühmten Peter Bischer, erhielt 1534 für das noch heute in der Schloßkirche in Wittenberg aufbewahrte Epitaphium des Kürfürsten Johann des Beständigen 855 Gulden 10 Gr. 6 Pf., eine Summe, für die-man ein Quantum Roggen kaufen konnte, das jetzt einem Werte von 13926 M. entsprechen würde. — Der berühmte und bis in sein hohes Alter uner- müdlich schaffende Maler Lukas Kranach (1472—1553) erhielt für sein Altargemälde in der Stadtkirche zu Weimar 571 Gulden 10 Gr. Dies Honorar würde jetzt einer Summe von 8881,50 M. gleich sein. Auch die Arbeitslöhne waren damals eben so hoch, wie jetzt, wenn nicht sogar höher. Um 1482 erhielten bei dem Bau der Stadtkirche in Eßlingen die Gesellen im Sommer 3 Schillinge, im Winter 15 Pf. pro Tag und außerdem Beköstigung an Fest- und Feiertagen. Der Polier erhielt neben diesem Lohn eine Zulage von 6 Pf., sowie 1 Gulden zu Weihnachten, 3 Wagen voll Holz und eine angemessene Wohnung. — In Thüringen betrug der Wochenlohn: für den Meister 1550: 18—19*/, Gr., 1529: 18—21 Gr., 1541: 21 Gr., 1561: 1 Gulden 3 Gr., für den Zimmergesellen 1550: 12*/° Gr., 1529: 10, 13, 16 Gr., 1541: 17 Gr., 1561: 18 Gr.; für den Maurer 1550: 155l Gr., 1526: 16—18 Gr., 1541: 18 Gr., 1561: 18 Gr.; für den Schieferdecker 1529: 14 Gr., 1541: 15 Gr. Landesordnungen setzten die Löhne wie die Arbeitszeit fest. So heißt es in der weimarischen Landesordnung von 1556: „Einem Maurer und Zimmermann, die Meister sein und ihre eigenen Waffen haben, soll man eine Woche ohne Kost einen Gulden und derselbigen Gesellen 18 Gr. zu Lohn geben. Einem Tischler, der sein Waffen und Zeug haltet, soll man die Woche ohne die Kost einen Gulden und seinem Gesellen 15 Gr. geben. Wollte aber jemand die Kost geben, derselbige soll gegen die Kost den halben Teil des Lohnes abziehen." Diese Lohnsätze entsprechen in jetziger Zeit einem Wochenlohn von 13,31 M. resp. 11,10 M. Dazu kam nun noch, daß Ahrens, Lehr- und Lesebuch für Fortbildungsschulen. 13
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