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1909 -
Karlsruhe
: Braun
- Autor: Glock, August, Burger, Eduard
- Jahr der Erstauflage_wdk: 1907
- Sammlung: Politikschulbuecher Kaiserreich
- Schultypen (WdK): Gymnasium, Realgymnasium, Realschule, Lehrerseminar
- Schultypen Allgemein (WdK): Höhere Lehranstalten, Lehrerbildungsanstalten
- Bildungsstufen (OPAC): Sonstige Lehrmittel, alle Lernstufen
- Regionen (OPAC): Baden
- Inhalt Raum/Thema: Gesellschaftskunde
- Inhalt: Zeit: Neuzeit
Unterricht und Erziehung
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philosophische Fakultät. Die letztgenannte umfaßt im allgemeinen
bei den deutschen Universitäten neben der Philosophie im engeren
Sinne auch die mathematischen und die Naturwissenschaften, die
Sprachwissenschaften und die Staatswissenschaften; in Heidelberg
jedoch ist die Naturwissenschaft und die Mathematik einer besonderen
(fünften) naturwissenschaftlich-mathematischen Fakultät zugewiesen.
Zur Leitung jeder Fakultät ist (jährlich wechselnd) einer der ordent-
lichen Professoren als Dekan berufen.
Die Laufbahn der Hochschullehrer beginnt in der Regel mit der 763
Niederlassung („Habilitierung") als Privatdozent ;16 diese be-
ziehen noch keinen Gehalt, sondern nur die Vorlesungshonorare ihrer
Hörer. Die für bestimmte Fächer dauernd angestellten Lehrer heißen
ordentliche Professoren, im Gegensatz zu den außer-
ordentlichen Professoren, welche nicht Inhaber eines stän-
digen Lehrstuhls und daher auch nicht stimmberechtigte Mitglieder
ihrer Fakultät sind. Verdiente Beamte oder Gelehrte endlich erhalten
mit dem Ehrentitel eines Honorarprofessors nicht die Pflicht,
sondern nur das Recht, an einer Universität zu lehren.
An der Spitze jeder Universität steht ein Prorektor, welcher 764
jeweils auf ein Jahr von den ordentlichen Professoren gewählt wird;
seine Wahl bedarf der Bestätigung durch den Großherzog. Dieser
fiihrt die Würde eines Rektors lsog. rector magnificen-
tissimus) an beiden Universitäten.
In wichtigeren Fragen der Universität treten alle ordentlichen
Professoren zusammen als großer Senat (in Freiburg als
Pleuarversammlung). Die Besorgung der regelmäßigen Angelegen-
heiten geschieht durch den kleinen Senat (in Freiburg durch
den Senat), in welchen neben dem Prorektor und dem Exprorektor
(d. h. Prorektor des vorigen Jahres) Mitglieder der verschiedenen
Faktultäten gewählt werden.
Mit den Universitäten sind regelmäßig eine Reihe besonderer
Anstalten verbunden: Bibliotheken, Kliniken, Seminare und sonstige
wissenschaftliche Institute verschiedener Art.
3. Die Studierenden erwerben die Mitgliedschaft bei einer 765
Universität (das sog. akademische Bürgerrecht) dadurch, daß
sie sich in das Verzeichnis der Studierenden (die sog. „M a t r i k e l")
einschreiben („immatrikulieren") lassen. Sie treten damit
unter die akademische Disziplin. Vermöge der akademischen Gerichts-
barkeit, die vom Prorektor, dem Senat und dem Universitätsrichter
16 Wer die Universitätslaufbahn einschlagen will, muß zunächst an
einer Universität die Doktorwürde erwerben; für die evangelisch-theologische
Fakultät genügt jedoch auch die Verleihung der Würde eines „Lizen-
tiat e n".
16*