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1. Bürgerkunde - S. 361

1909 - Karlsruhe : Braun
Das Gewerbewesen 361 Handwerker sich dafür entscheidet. Sie haben mit gewissen Ein- schränkungen die gleichen Aufgaben und Befugnisse wie eine freie Innung; insbesondere dürfen sie keine gemeinschaftlichen Betriebe errichten und ihre Mitglieder in der Preisfestsetzung für Waren und Leistungen oder in der Annahme von Kunden nicht beschränken. Die Gemeindebehörden und die staatlichen Verwaltungsbehörden ]148 beaufsichtigen die Innungen und sind unter Umständen auch zu deren Schließung berechtigt. Alle oder mehrere derselben Aufsichtsbehörde unterstehenden Innungen können zur Vertretung ihrer gemeinsamen Interessen einen Jnnungsausschuß bilden. Innungen, welche nicht derselben Aufsichtsbehörde unterstehen, können sich zu I n n u n g s v e r b ä n - d e n zusammenschließen. 2. Die Handwerkskammern. Das gesetzliche Organ zur Vertretung der Interessen des Hand- ,149 Werkerstandes sind die Handwerkskammern, deren es in Baden vier -(in Konstanz, Freiburg, Karlsruhe und Mannheim) gibt. Ihr' Mitglieder werden jeweils aus sechs Jahre von den Innungen, Ge- Werbevereinen und sonstigen Handwerkervereinigungen gewählt. Bei jeder Kammer ist (wie bei den Innungen) ein Gesellenaus- schuß zur Vertretung der besonderen Interessen der Gesellen ge- bildet. An den Sitzungen der Kammer und ihres Vorstandes nimmt ein Kommissar der Staatsregierung teil. Die Handwerkskammern sollen in allen wichtigen, die Interessen des Handwerks berührenden Angelegenheiten gehört werden. Ihnen liegt ferner hauptsächlich ob die nähere Regelung des Lehrlingswesens, die Erstattung von Mitteilungen und Gutachten an die Staats- und Gemeindebehörden über Fragen des Handwerks sowie die Bildung von Prüfungsausschüssen fiir die Gesellenprüfung. V. Tic gewerblichen Arbeiter. 1. Die Arbeiterfrage. Die Entwicklung des heutigen Fabrikbetriebs hatte zur Folge, daß 1150 zwischen den Arbeitern und den Unternehmern ein Gegensatz entstand, wie ihn die frühere Zeit in ähnlicher Schärfe nicht gekannt hatte. Während ehemals die Arbeiter mit ihren Meistern, deren häuslicher Gemeinschaft sie zumeist auch angehörten, durch mannigfache persön- liche Beziehungen verknüpft waren, und hoffen durften, selbst einmal Meister zu werden, stehen sich die heutigen Fabrikarbeiter und die Un- ternehmer in der Regel lediglich als Vertragsparteien gegenüber. Ab- gesehen davon, daß die Größe der Unternehmungen und die durch sie
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