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1909 -
Karlsruhe
: Braun
- Autor: Schiedermair, Josef, Glock, August
- Jahr der Erstauflage_wdk: 1907
- Sammlung: Politikschulbuecher Kaiserreich
- Schultypen (WdK): Gymnasium, Realgymnasium, Realschule, Lehrerseminar
- Schultypen Allgemein (WdK): Höhere Lehranstalten, Lehrerbildungsanstalten
- Bildungsstufen (OPAC): Sonstige Lehrmittel, alle Lernstufen
- Regionen (OPAC): Bayern
- Inhalt Raum/Thema: Gesellschaftskunde
ur Kinführung.
A. Vom Staat überhaupt.
Die ursprünglichste und engste Vereinigung mehrerer Menschen ist
die Familie, deren Bestand sich gründet auf die durch die Natur
dem Menschen eingegebene Liebe und Fürsorge der Gatten zu ein-
ander und zu den gemeinschaftlichen Kindern. Sie ist nicht nur die
Heimat des reinsten dem Menschen beschiedenen Glückes, sondern zu-
gleich die Pflanzstätte der wertvollsten menschlichen Tugenden, näm-
lich der Treue und der selbstlosen, freiwilligen Unterordnung und
Hingabe an andere, ohne welche eine Weiterentwicklung und Vervoll-
kommnung des Menschengeschlechtes nicht möglich wäre. Daher bildet
die Familie auch die Grundlage eines jeden Volkes; wenn ihre Bande
in einem Volk sich lockern und zerfallen, ist regelmäßig auch das Volk
selbst dem Untergang nahe.
Aus den Familien entwickeln sich naturgemäß durch Heirat der
Kinder die Geschlechter oder S t ä m in e, d. h. die Vereinigun-
gen der durch Verwandtschaft zusammengehörigen Familien. Die
durch Gemeinsamkeit der Abstammuug, Sprache und Sitte mit-
einander verbundenen Geschlechter und Stämme endlich bilden zu-
sammen ein V o l k. So lange ein solches Volk aber noch keinen Acker-
bau treibt, sondern von der Jagd, dem Fischfang oder der Viehzucht
lebt und ständig feine Wohnsitze wechselt (sog. Nomadenvölker), bildet
es noch keinen eigentlichen Staat. Sobald es jedoch seßhaft
geworden, wird es durch die Notwendigkeit, sein Gebiet gegen
äußere Feinde zu schützen, gezwungen, sich näher zusammenzu-
schließen. Das Zusammenleben auf festen Wohnsitzen erfordert
ferner die Aufstellung allgemein gültiger Vorschriften, deren Be-
achtung nötigenfalls gegenüber dem einzelnen erzwungen werden muß.
So entsteht das ungeschriebene und das geschriebene Recht eines
Volkes, so entsteht ein S t a a t, d. h. eine Volksgemeinschaft, welche
allgemein verbindliche Vorschriften über sich anerkennt und zur
G lock-Schied ermair, Burgerkunde. 1