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1. Bürgerkunde - S. 8

1909 - Karlsruhe : Braun
8 Zur Einführung z. B. Deutschland und Spanien unter Karl V. Eine solche Ver- bindung von Staaten heißt P e r s o n a l - U n i o n; sie zerfällt, sobald infolge einer Verschiedenheit der Erbfolgeordnungen in den bis- her vereinigten Ländern verschiedene Herrscher zur Regie- rung kommen. Ein solcher Fall trat im Jahr 1891 im Ver- hältnis der Niederlande zu Luxemburg ein, als König Wil- helm Iii. ohne männliche Nachkommen starb, weil für Lu- xemburg damals noch das falifche Gesetz (f. Nr. 13) galt. Bestimmt dagegen ein Staatsgrundgesetz, daß mehrere Staa- ten ständig unter dem gleichen Herrscher vereinigt bleiben sollen (wie z. B. in Oesterreich-Ungarn), so spricht man von Real-Union. Mehrere Staaten können sich ferner durch Verträge zusammen- schließen derart, daß die Einzelstaaten ihre Selbständigkeit und Sou- veränität ganz oder doch fast ganz behalten; eine solche völkerrecht- liche Vereinigung (z. B. der Deutsche Bund von 1815 bis 1866) heißt S t a a t e n b u n d. Erfolgt dagegen ein engerer, dauernder Zu- sammenschluß in der Weise, daß die Einzelstaaten einen erheblichen Teil ihrer Souveränität abgeben an den Gesamtstaat, der alsdann eine eigene Souveränität, eigene Gesetzgebung und eigene Behörden besitzt, so entsteht ein B u n d e s st a a t. Dieser Staatsform gehören das jetzige Deutsche Reich, die Vereinigten Staaten von Nordamerika und die Schweiz an. d. Welches ist die beste Staatssorm? Diese Frage drängt sich bei Betrachtung der einzelnen Staatssor- men einem jeden unwillkürlich auf; und doch ist ihre Beantwortung, wenn sie so allgemein gestellt wird, nicht möglich. So wenig es nämlich denkbar ist, ein Kleid zu fertigen, das für jedermann, in jedem Lebensalter, zu jeder Jahreszeit und in jedem Klima patzt, ebensowenig kann eine Staatssorm gesunden werden, die für jedes Volk, sei es geistig, wirtschaftlich und politisch gering oder hoch entwickelt, die richtige genannt werden könnte. Alles komnlt hier auf den Charakter, die Geschichte, die Sitten und den Entwicklungs- zustand eines Volkes an. Das schweizerische Volk z. B., welches von altersher gewohnt ist, seine Geschicke selbst zu lenken, würde sich unter jeder anderen als der republikanischen Staatssorm unglücklich fühlen. Anderseits würde England, obwohl eines der freiheit- liebendsten und politisch geschultesten Völker, niemals aus sein ange- stammtes Königtum verzichten wollen. Sollte es sich anders ver- halten beim deutschen Volke, das mit seinen Fürstenhäusern durch die Geschichte vieler Jahrhunderte verbunden ist? Wenn die Menschen alle selbst ideal veranlagt wären, wenn sie ihre eigenen Interessen und diejenigen ihrer Partei stets der Rück-
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