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1. Bürgerkunde - S. 251

1909 - Karlsruhe : Braun
2. Abschnitt. Das geistige und das körperliche Leben. A. Unterricht und Kvziebnng. 8 i. Zur Einführung. Der einzelne vermag seinen Kindern nur ganz ausnahmsweise 767 selbst die Summe von Kenntnissen zu vermitteln, deren sie im späteren Leben bedürfen; daher hat der Staat die Leitung des Unterrichts- wesens in seine Hand genommen. In Deutschland hat man schon früh die hervorragende Bedeutung einer guten Volksbildung erkannt und demgemäß eifrig an der Verbesserung des Schulwesens gear- beitet. Dieser Arbeit verdankt nicht zum kleinsten Teil das deutsche Volk die führende Stellung, welche es jetzt unter den Kulturstaaten der Erde einnimmt? Das Unterrichtswesen ist im Deutschen Reiche Sache 768 der E i n z e l st a a t e n. Das Reich übt nur insofern einen gewissen mittelbaren Einfluß daraus aus, als es durch die beim Reichsamt des Innern gebildete R e i ch s s ch u l k 0 m m i s s i 0 n darüber wacht, daß nur die Zeugnisse solcher Schulen als zum militärischen Dienst eines Einjährig-Freiwilligen berechtigend anerkannt werden, welche sich auf der erforderlichen Höhe befinden. Die oberste Leitung und Beaufsichtigung des Unterrichts- und 769 Erziehungswesens ist in Bayern Sache des S t a a t s Ministe- riums des Innern für Kirchen- und Schulung e- legenh eiten (häufig als Kultusministerium bezeichnet). Unter 1 1 Einen guten Maßstab für die Bildung eines Volkes bietet die Zahl seiner sog. Analphabeten (— Nichtkenner des Alphabets), d. h. derer, welche nicht lesen und schreiben können. Solche Analphabeten sind im Deutschen Reich fast gar nicht mehr vorhanden, während sie z. B. in Spa- nien und Portugal 75, in Italien 60, in Frankreich und England 15 Prozent der gesamten Bevölkerung ausmachen.
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