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1. Bürgerkunde - S. 409

1909 - Karlsruhe : Braun
Die Eisenbahnen 409 c. Post und Telegraphie. ' 1. Mit der Gründung des Reichs wurde das deutsche Post- und 1246 Telegraphenwesen, das vorher in einem Zustande völliger Zersplitte- rung sich befunden hatte, für das Reichsgebiet als einheitliche, unter der obersten Leitung des Kaisers stehende Verkehrsanstalt eingerichtet und seither als solche verwaltet. Die Gesetzgebung aus diesem Ge- biete steht daher dem Reiche zu. Die Ueberschiisse aus den Einnah- men fließen in die Reichskasse. An ihnen haben jedoch Bayern und Württemberg keinen Anteil. Diese beiden Länder haben nämlich als sog. Reservatrecht (s. Nr. 45) ihre eigene Post- und Tele- graphenverwaltung (Bayern auch eigene Marken) behalten und regeln hiernach ihren inneren Post- und Telegraphenverkehr, sowie den mit den benachbarten ausländischen Staaten selbständig. Der außerordentliche Aufschwung des Postwesens erstreckte sich 1247 (hauptsächlich dank der verdienstvollen Tätigkeit des deutschen Ge- neralpostmeisters von Stephan, gestorben 1897) auch aus den inter- nationalen Verkehr. Der aus Deutschlands Anregung abgeschlossene Weltpo st der ein umfaßt alle zivilisierten Länder der Erde. Innerhalb seines ganzen Gebiets werden Briese, Postkarten, Druck- sachen usw. unter gleichmäßigen Bedingungen zu einheitlichen, nie- drigen Sätzen versandt, so daß man z. B. bekanntlich einen Brief für 20 Ps. in die entferntesten Länder und Erdteile schicken kannst Auch über den Austausch von Wertbriefen, Postanweisungen, Paketen, Post- austrägen usw. sind zwischen den wichtigsten der beim Weltpostverein beteiligten Staaten Vereinbarungen abgeschlossen worden. In ähn- licher Weise ist die telegraphische Beförderung durch einen inter- nationalen Telegraphenvertrag geregelt; dieser wird ergänzt durch einen internationalen Funkentelegraphen- vertrag. 2. Die Organisation der Behörden der Reichspost - 1248 Verwaltung ist diese: Oberste Reichsbehörde ist das von einem Staatssekretär geleitete Reichspostamt zu Berlin. Unter ihm stehen 41 Oberpo st direktionen mit je einem Oberpostdirek- tor an der Spitze. Der unmittelbare Post- und Telegraphenbetrieb wird von den Postämtern (I., Ii. und Iii. Klasse) besorgt, welche von Postdirektoren, Postmeistern oder Postverwaltern geleitet werden; in größeren Städten bestehen besondere Telegraphen- und T e l e p h 0 n ä m t e r. In kleineren Orten sind P 0 st a g e n t u r e n * 20 Auf Grund einer mit den Vereinigten Staaten von Nordamerika getroffenen Vereinbarung beträgt seit 1. Januar 1909 für die auf dem direkten Seeweg auszutauschenden Briefe das Porto nur 10 Pf. für k 20 Gramm.
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