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1894 -
Leipzig
: Grunow
- Autor: Groth, Ernst, Hoffmann, Georg
- Sammlung: Politikschulbuecher Kaiserreich
- Schulbuchtyp (WdK): Lehrbuch
- Bildungsstufen (OPAC): Sonstige Lehrmittel, alle Lernstufen
- Inhalt Raum/Thema: Gesellschaftskunde
Das Reich
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Iii. Das Dcich
Die deutschen Staaten sind zum Deutsch en Reich
vereinigt. Das Jahr 1866 sah den alten deutschen Bund
in Trümmer gehen und zunächst den Norddeutschen
Bund erstehen, der sich im Jahre 1870/71 durch den
Beitritt der Südstaaten und durch die Wiedergewin-
nung Elsaß-Lothringens zum Deutschen Reich erwei-
terte. Heute ist uns das Reich schon ein vertrauter
Begriff geworden. Wir sehen seine Farben schwarz-
weiß-rot in allen deutschen Landen, sein Symbol,
der Reichsadler, ziert viele öffentlichen Gebäude
unsrer Städte, und jede Münze trägt ihn aufgeprägt.
Man mag durch die deutschen Gauen aus einem
Lande in das andre wandern, und man wird kaum
die Landesgrenzen gewahr werden.
Die deutschen Fürsten und die drei Hansestädte Rcichs-
haben in der Verfassung des Deutschen Reichs „einen Verfassung
ewigen Bund zum Schutze des Bundesgebietes und
des innerhalb desselben gütigen Rechtes, sowie zur
Pflege der Wohlfahrt des deutschen Volkes" ge-
schlossen. Gewiß ist, daß die deutschen Einzel-,
Bundes- oder Gliedstaaten heute im Deutschen Reich
zu einer weit engern und innigern Gemeinschaft
als im alten Reich oder im Deutschen Bunde ver-
einigt sind. Die deutschen Fürsten und Staaten, auch
der König von Preußen, haben in ihren eignen
Gebieten sicherlich genau so viel an Souveräni-
tät und Hoheitsrechten eingebüßt, als sie in der
Reichsverfassung an das Reich abgetreten haben.
Dafür üben sie aber auch die aufgegebnen Rechte
nunmehr als „die verbündeter? Regierungen"
im Reiche gemeinsam aus, sodaß man nicht sagen
kann, sie seien ihnen gänzlich verloren gegangen.
Mag nun das Reich mehr einem Staate oder einem Rcich und
Bunde gleichen, jedenfalls ist es kein Einheitsstaat. Die Einzcl-
deutschen Einzelstaaten bestehen auch im Reiche stl§_itaatcn_