1914 -
Berlin
: Liebel
- Autor: Engelhardt, Georg
- Sammlung: Politikschulbuecher Kaiserreich
- Bildungsstufen (OPAC): Sonstige Lehrmittel, alle Lernstufen
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Alles Kirchengut war unveräußerliches Eigentum der
Bischofskirche. Die Kirchen wurden reich mit Gütern, Markt-,
Münz- und Zollvorrechten, Jmmunitätsgerechtsamen (s. darüber
S. 23), vor allem seit Karl d. Er. mit dem Recht, den „Zehnten"
zu erheben, ausgestattet.
Anknüpfend an die altgermanische Einrichtung des Haus-
tempels bildete sich das Institut der Eigenkirchen aus. Da-
nach war Eigentümer der Kirche der Grundherr, der (wenn er
nicht selbst Geistlicher war), den Geistlichen bestellte und besoldete
und die Nutzungen einzog. Solche Eigenkirchen hatte besonders
der König; sie standen meist auf Königsland. Karl der Große
stellte die Geistlichen der Erundherren in gewisser Beziehung unter
die Bischöfe, wenigstens sollte der Grundherr die Pfarre nicht
ohne Zustimmung des Bischofs besetzen. Mehr und mehr kam
die Sitte auf, dem Geistlichen die Kirche samt Einkünften als
Venefizium (siehe darüber S. 18) zu verleihen.
Wie in altgermanischer Zeit, so war auch im fränkischen
Reiche die Wehrpflicht eine allgemeine Untertanenpflicht. Sie
begann mit dem 12. Lebensjahre und lastete auf allen freien und
wehrhaften Männern. Das Aufgebot erging durch den König.
Wer ihm nicht Folge leistete oder aus dem versammelten Heere
entwich, wurde schwer bestraft. Oberster Heerführer war der
König, Unterführer waren die Herzöge, Grafen und Zentenare.
Unter Ludwig dem Frommen, vielleicht schon unter Karl d. Er.,
wurde die Anlegung von Stammrollen angeordnet, in die
die Wehrpflichtigen nach Vermögensklassen eingetragen wurden.
Jeder Wehrpflichtige hatte sich seine Waffenrüstung selbst zu be-
schaffen, der Staat stellte keine Waffen.
Alljährlich fand, wie auch in altgermanischer Zeit, große
Heerschau statt. Sie wurde, weil sie im März stattfand, „März-
feld" genannt. Pippin verlegte sie auf den Mai; sie hieß von
da ab „Maifeld", auch unter Karl d. Er., wenn er sie auch erst
im Juni abhielt. Unter Ludwig dem Frommen hörte jede Regel-
mäßigkeit auf und der Name kam außer Gebrauch. Daß man sich
gelegentlich der Heerschau auch der Zustimmung des Volksheeres
zu wichtigen Beschlüssen versicherte, wurde schon gesagt. War ein
Kriegszug nicht beabsichtigt, so ging das Heer nach beendeter
Heerschau wieder auseinander und jeder Krieger an seine Arbeit.
Das Heer bestand, abgesehen von dem berittenen Gefolge
des Königs, nur noch aus Fußtruppen, die, mit Schwert, Schild
und Streitaxt bewaffnet, zur Schlacht wie in altgermanischer Zeit
in keilförmigen Kolonnen (Eberkopf) aufgestellt wurden. Das
wurde anders, als durch die Einfälle der berittenen Araber die
Engelhardt, Deutsches Slaatsleten einst und jetzt.
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