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1. Deutsches Staatsleben einst und jetzt - S. 17

1914 - Berlin : Liebel
17 Alles Kirchengut war unveräußerliches Eigentum der Bischofskirche. Die Kirchen wurden reich mit Gütern, Markt-, Münz- und Zollvorrechten, Jmmunitätsgerechtsamen (s. darüber S. 23), vor allem seit Karl d. Er. mit dem Recht, den „Zehnten" zu erheben, ausgestattet. Anknüpfend an die altgermanische Einrichtung des Haus- tempels bildete sich das Institut der Eigenkirchen aus. Da- nach war Eigentümer der Kirche der Grundherr, der (wenn er nicht selbst Geistlicher war), den Geistlichen bestellte und besoldete und die Nutzungen einzog. Solche Eigenkirchen hatte besonders der König; sie standen meist auf Königsland. Karl der Große stellte die Geistlichen der Erundherren in gewisser Beziehung unter die Bischöfe, wenigstens sollte der Grundherr die Pfarre nicht ohne Zustimmung des Bischofs besetzen. Mehr und mehr kam die Sitte auf, dem Geistlichen die Kirche samt Einkünften als Venefizium (siehe darüber S. 18) zu verleihen. Wie in altgermanischer Zeit, so war auch im fränkischen Reiche die Wehrpflicht eine allgemeine Untertanenpflicht. Sie begann mit dem 12. Lebensjahre und lastete auf allen freien und wehrhaften Männern. Das Aufgebot erging durch den König. Wer ihm nicht Folge leistete oder aus dem versammelten Heere entwich, wurde schwer bestraft. Oberster Heerführer war der König, Unterführer waren die Herzöge, Grafen und Zentenare. Unter Ludwig dem Frommen, vielleicht schon unter Karl d. Er., wurde die Anlegung von Stammrollen angeordnet, in die die Wehrpflichtigen nach Vermögensklassen eingetragen wurden. Jeder Wehrpflichtige hatte sich seine Waffenrüstung selbst zu be- schaffen, der Staat stellte keine Waffen. Alljährlich fand, wie auch in altgermanischer Zeit, große Heerschau statt. Sie wurde, weil sie im März stattfand, „März- feld" genannt. Pippin verlegte sie auf den Mai; sie hieß von da ab „Maifeld", auch unter Karl d. Er., wenn er sie auch erst im Juni abhielt. Unter Ludwig dem Frommen hörte jede Regel- mäßigkeit auf und der Name kam außer Gebrauch. Daß man sich gelegentlich der Heerschau auch der Zustimmung des Volksheeres zu wichtigen Beschlüssen versicherte, wurde schon gesagt. War ein Kriegszug nicht beabsichtigt, so ging das Heer nach beendeter Heerschau wieder auseinander und jeder Krieger an seine Arbeit. Das Heer bestand, abgesehen von dem berittenen Gefolge des Königs, nur noch aus Fußtruppen, die, mit Schwert, Schild und Streitaxt bewaffnet, zur Schlacht wie in altgermanischer Zeit in keilförmigen Kolonnen (Eberkopf) aufgestellt wurden. Das wurde anders, als durch die Einfälle der berittenen Araber die Engelhardt, Deutsches Slaatsleten einst und jetzt. 2
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