1911 -
Frankfurt am Main
: Diesterweg
- Autor: Knoke, Arnold
- Sammlung: Politikschulbuecher Kaiserreich
- Bildungsstufen (OPAC): Sonstige Lehrmittel, alle Lernstufen
- Inhalt Raum/Thema: Gesellschaftskunde
- Geschlecht (WdK): koedukativ
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o) Normaleichungskommission, zur Überwachung des Eichungswesens;
x>) Gesundheitsamt, zur Vorbereitung der sanitären Gesetzgebung und
zur Ausübung des Aufsichtsrechts über die öffentliche Gesundheitspflege;
q) Patentamt;
r) Reichsversicherungsamt, zur Beaufsichtigung der Genossenschaften
sowie der Invalidenversicherung;
s) Aufsichtsamt für Privatversicherungen;
t) Physikalisch-technische Reichsanstalt, zur experimentellen Förderung
der exakten Naturforschung;
ix) Kanalamt in Kiel.
4. Das Reichsmarineamt, oberste Verwaltungsbehörde in sämt-
lichen Marineangelegenheiten.
5. Das Reichsjustizamt, hat die auf die Rechtspflege bezüglichen
Gesetzesvorlagen auszuarbeiten und die Ausübung der Gerichtsbarkeit in
den Einzelstaaten zu beaufsichtigen.
Unter ihm steht das Reichsgericht, welches den obersten Gerichtshof
des Deutschen Reiches darstellt.
6. Das Reichsmilitürgericht, der oberste Gerichtshof in militär-
gerichtlichen Angelegenheiten für das gesamte deutsche Bundesgebiet.
7. Das Reichsschatzamt, oberste Reichsfinanzen - Verwaltungs-
behörde. Das Reichsschatzamt übt vom 1. Oktober 1909 ab die Verwaltung
des Reichsinvalidenfonds aus, einer Summe von ursprünglich
561 Mill. Mk., die, aus der französischen Kriegskostenentschädigung ge-
nommen, dazu bestimmt wurde, die Pensionsansprüche der Invaliden zu
befriedigen, mit der nicht einwandfreien Einrichtung, daß mit dem Tode
des letzten Invaliden der Fonds aufgebraucht sein sollte. Der Fonds ist
zurzeit auf 127v2, nach Abzug von Schulden auf 80 Mill. Mk. zusammen-
geschmolzen.
8. Der Rechnungshof des Deutschen Reiches, eine Abteilung der
Königlich Preußischen Oberrechnungskammer in Potsdam, zur Führung der
Kontrolle des gesamten Reichshaushalts und des Landeshaushalts von
Elsaß-Lothringen.
9. Die Reichs bank, welche die Bestimmung hat, den Geldumlauf
im gesamten Reichsgebiet zu regeln, Zahlungsausgleichungen zu erleichtern
und für die Nutzbarmachung verfügbarer Kapitalien zu sorgen.
10. Die R e ichs s ch uld en kommis sivn, zur Aussicht über die
Reichsschuldenverwaltung.
11. Das Reichseisenbahnamt, Aufsichtsbehörde über sämtliche
Eisenbahnen in Deutschland.
12. Das Reichsamt für die Verwaltung der Reichs-
eisenbahnen, der dem Deutschen Reiche gehörenden Eisenbahnen in
Elsaß-Lothringen.
13. Das Reichspostamt, Verwaltungsbehörde für das Post- und