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1. Deutsche Bürgerkunde und Volkswirtschaftslehre - S. 14

1911 - Frankfurt am Main : Diesterweg
14 o) Normaleichungskommission, zur Überwachung des Eichungswesens; x>) Gesundheitsamt, zur Vorbereitung der sanitären Gesetzgebung und zur Ausübung des Aufsichtsrechts über die öffentliche Gesundheitspflege; q) Patentamt; r) Reichsversicherungsamt, zur Beaufsichtigung der Genossenschaften sowie der Invalidenversicherung; s) Aufsichtsamt für Privatversicherungen; t) Physikalisch-technische Reichsanstalt, zur experimentellen Förderung der exakten Naturforschung; ix) Kanalamt in Kiel. 4. Das Reichsmarineamt, oberste Verwaltungsbehörde in sämt- lichen Marineangelegenheiten. 5. Das Reichsjustizamt, hat die auf die Rechtspflege bezüglichen Gesetzesvorlagen auszuarbeiten und die Ausübung der Gerichtsbarkeit in den Einzelstaaten zu beaufsichtigen. Unter ihm steht das Reichsgericht, welches den obersten Gerichtshof des Deutschen Reiches darstellt. 6. Das Reichsmilitürgericht, der oberste Gerichtshof in militär- gerichtlichen Angelegenheiten für das gesamte deutsche Bundesgebiet. 7. Das Reichsschatzamt, oberste Reichsfinanzen - Verwaltungs- behörde. Das Reichsschatzamt übt vom 1. Oktober 1909 ab die Verwaltung des Reichsinvalidenfonds aus, einer Summe von ursprünglich 561 Mill. Mk., die, aus der französischen Kriegskostenentschädigung ge- nommen, dazu bestimmt wurde, die Pensionsansprüche der Invaliden zu befriedigen, mit der nicht einwandfreien Einrichtung, daß mit dem Tode des letzten Invaliden der Fonds aufgebraucht sein sollte. Der Fonds ist zurzeit auf 127v2, nach Abzug von Schulden auf 80 Mill. Mk. zusammen- geschmolzen. 8. Der Rechnungshof des Deutschen Reiches, eine Abteilung der Königlich Preußischen Oberrechnungskammer in Potsdam, zur Führung der Kontrolle des gesamten Reichshaushalts und des Landeshaushalts von Elsaß-Lothringen. 9. Die Reichs bank, welche die Bestimmung hat, den Geldumlauf im gesamten Reichsgebiet zu regeln, Zahlungsausgleichungen zu erleichtern und für die Nutzbarmachung verfügbarer Kapitalien zu sorgen. 10. Die R e ichs s ch uld en kommis sivn, zur Aussicht über die Reichsschuldenverwaltung. 11. Das Reichseisenbahnamt, Aufsichtsbehörde über sämtliche Eisenbahnen in Deutschland. 12. Das Reichsamt für die Verwaltung der Reichs- eisenbahnen, der dem Deutschen Reiche gehörenden Eisenbahnen in Elsaß-Lothringen. 13. Das Reichspostamt, Verwaltungsbehörde für das Post- und
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