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1. Deutsche Bürgerkunde und Volkswirtschaftslehre - S. 31

1911 - Frankfurt am Main : Diesterweg
31 Sachsen-Weimar-Eisenach: Großherzogtum. Haus Wettin, Ernestinische Linie. Staatsministerinm mit drei Abteilungen. Landtag 1 Kammer von 33 Abgeordneten (5 der größeren Grundbesitzer, 5 der Höchstbesteuerten, 23 in allgemeiner, indirekter Wahl gewählt). 5 Ver- waltungsbezirke unter Direktoren. M e ck l e n b u r g - S t r e l itz: Großherzogtum. Obotritisches Fürstenhaus. Landstände mit Mecklenburg-Schwerin gemeinsam. Sachsen-Meiningen: Herzogtum. Haus Wettin, Ernestinische Linie. Staatsministerium mit drei Ministerien. — Landtag 1 Kammer von 24 Abgeordneten in geheimer, direkter Wahl auf 6 Jahre gewählt (davon 8 Vertreter der größten Grundbesitzer und der Höchstbesteuerten). Anhalt: Herzogtum. Haus der Askanier. Staatsministerium. — Landtag 1 Kammer von 36 Abgeordneten (2 vom Herzog ernannt, die übrigen in geheimer, indirekter Wahl auf 6 Jahre gewählt — 8 von den meistbesteuerten Grundbesitzern, 2 von den meistbesteuerten Handels- und Gewerbetreibenden, 14 von den Städten und 10 vom platten Lande, 5 Kreise (Kreisdirektoren). Sachsen-Coburg und Gotha: Herzogtum. Haus Wettin, Ernestinische Linie. Staatsministerium. Für gemeinschaftliche Angelegen- heiten gemeinschaftlicher Landtag beider Herzogtümer, abwechselnd in Coburg und in Gotha. Die Abgeordneten (11 für Coburg, 19 für Gotha) in indirekter Wahl auf 4 Jahre gewählt. Sachsen-Alten bürg: Herzogtum. Haus Wettin, Ernestinische Linie. Staatsministerium. — Landtag 1 Kammer von 30 in direkter Wahl auf 3 Jahre gewählten Abgeordneten (9 von den Höchstbesteuerten, die anderen von den Städten und dem platten Lande gewühlt). 3 Landrats- ämter unter Landräten. Lippe: Fürstentum. Haus Lippe. Staatsministerium. — Landtag 1 Kammer von 21 Abgeordneten — 7 von den Höchstbesteuerten, 7 von den geringer Besteuerten, 7 von den am geringsten Besteuerten —, in ge- heimer, direkter Wahl auf 4 Jahre gewählt. Waldeck: Fürstentum. Haus Waldeck. Die Verwaltung ist seitdem 1. Januar 1868 auf Preußen übergegangen. Der Fürst hat nur das Be- gnadigungsrecht und die Verwaltung des Konsistoriums behalten. Der Landesdirektor und die übrigen Beamten werden von Preußen ernannt. Landtag 1 Kammer von 15 in indirekter Dreiklassenwahl auf 3 Jahre gewählt. Schwarzburg-Rudolstadt: Fürstentum. Haus Schwarzburg. Ministerium — Landtag 1 Kammer von 16 Abgeordneten (4 durch die Höchstbesteuerten und 12 durch geheime, direkte Wahl auf 3 Jahre gewählt. 3 Landratsämter unter Landräten. Schwarzburg-Sondershausen. Fürstentum. Haus Schwarz- burg (aussterbende Linie). Ministerium — Landtag 1 Kammer von 18 Abgeordneten (6 vom Fürsten auf Lebenszeit ernannt, 6 durch die
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