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1. Deutsche Bürgerkunde und Volkswirtschaftslehre - S. 76

1911 - Frankfurt am Main : Diesterweg
76 Klasse I bis zu 350 Mk. einschließlich, „ H von mehr als 350 Mk. bis zu 550 Mk., „ Iii von mehr als 550 Mk. bis zu 850 Mk., „ Iv von mehr als 850 Mk. bis zu 1150 Mk., „ V von mehr als 1150 Mk. An wöchentlichen Beitrügen waren bisher zu zahlen: in Lohnklasse I 14 Pf., Ii 20 „ v „ Hi 24 „ „ „ Iv 30 „ V 36 .. sind demnächst zu zahlen 16 Pfg., 24 „ 30 „ 38 „ 46 .. Diese Beiträge, die zur Hälfte vom Arbeitgeber, zur Hälfte vom Arbeit- nehmer aufzubringen sind, werden in der Form von Versicherungsmarken, die in eine Quittungskarte einzukleben sind, entrichtet. Invalidenrente erhält derjenige Versicherte, der dauernd erwerbsunfähig ist, d. h. dauernd weniger als ein Drittel seines bisherigen Einkommens verdient; er erhält sie nach Zurücklegung der vorgeschriebenen Wartezeit (von 200 Beitragswochen, wenn mindestens 100 Beiträge auf Grund der Versicherungspflicht geleistet worden sind, sonst von 500 Beitragswochen). Altersrente erhält ohne Rücksicht auf das Vorhandensein von Erwerbs- unfähigkeit derjenige Versicherte, welcher das 7o. Lebensjahr vollendet hat. Voraussetzung dabei ist, daß er für 1200 Wochen Beiträge gezahlt hat. (Wird eine versicherungspflichtige Tätigkeit über das 70. Lebensjahr hinaus fortgesetzt, so müssen die regelmäßigen Beiträge weiter entrichtet werden.) Die Rente wird in der Weise berechnet, daß zunächst ein bestimmter Jahressatz genommen wird. Dieser Jahressatz besteht aus einer Geldleistung der Versicherungsanstalt und einem Zuschuß des Reiches. Letzterer beträgt für jede Rente ohne Unterschied 50 Mk. Der von der Versicherungsanstalt aufzubringende Teil der Altersrente beträgt: in Lohnklasse I „ Ii „ Iii „ iv V 60 Mk. 90 „ 120 „ 150 „ 180 .. Hat jemand Marken verschiedener Lohnklassen geklebt, so wird der Durchschnitt der den Beträgen entsprechenden Rente gewährt. Sind mehr als 1200 Beitragswochen nachgewiesen, so werden die 1200 Beiträge der höchsten Lohnklasse gerechnet. Danach erhält jemand, der sein 70. Lebensjahr vollendet hat, jährlich in Lohnklasse I—v 110, 140, 170, 200, 230 Mk. Bei der Invalidenrente beträgt die Leistung der
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