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1. Deutsche Bürgerkunde und Volkswirtschaftslehre - S. 87

1911 - Frankfurt am Main : Diesterweg
87 fordern große Geldsummen. Aber je mehr prophylaktische1 Maßnahmen wir treffen, desto weniger Krankenhäuser werden wir nötig haben. Viel- leicht kommt bald die Zeit, in der die Völker es nicht mehr für nötig er- achten, bis an die Zähne hinauf in Waffen zu starren. Dann werden auch für Kulturfragen mehr Mittel zur Verfügung stehen. Wir Männer des Friedens haben die Aufgabe, auf schwärende Wunden hinzuweisen. Eine derartige schwärende Wunde am Körper des deutschen Volkes ist aber die Säuglingssterblichkeit." Über die ratsamste Methode der öffentlichen Fürsorge für die Säuglings- ernährung in den minderbemittelten Bevölkerungsklnssen der größeren Städte hat die erweiterte Wissenschaftliche Deputation für das Medizinalwesen in den Verhandlungen vom 17. und 18. Oktober 1907 nachstehende Leitsätze aufgestellt: 1. Die beste Methode der öffentlichen Fürsorge für die Säuglings- ernährung in den minderbemittelten Bevölkerungskreisen besteht in der ausgedehntesten Beförderung und Unterstützung der natürlichen Ernährung an der Mutterbrust. Die auf dies Ziel gerichteten Bestrebungen werden zweckmäßig seitens der Gemeinden durchgeführt; 2. die beste Methode zur Beschaffung einer einwandfreien Tiermilch für die Säuglinge der Minderbemittelten besteht in der Kontrolle und geeignetenfalls in der Übernahme der Milchversorgung durch ein kommunales Milchamt. Zu dem Zweck empfiehlt sich die Erlassung von entsprechenden Polizeiverordnungen für größere Bezirke (Regierungsbezirke, Provinzen); 3. die ratsamste Methode der Beschaffung geeigneter Nahrung für die einzelnen Säuglinge besteht in der Errichtung kommunaler Milchabgabe- stellen; in diesen sind die einzelnen Mahlzeiten des Säuglings in ver- schiedenen Mischungen trinkfertig herzustellen; mit ihnen sind Auskunfts- und Fürsorgestellen organisch zu verbinden, bei denen einerseits individuelle ärztliche Belehrung stattfindet, anderseits die Säuglingsernührung im Hause durch gut vorgebildete, fest angestellte Gemeindepflegerinnen überwacht wird. 4. Alle Maßnahmen der kommunalen Säuglingsfürsorge sind einer kommunalen Zentralstelle zu übertragen, die unter die Leitung eines Arztes zu stellen ist. Die Regierungspräsidenten sind in einer neuen Verfügung des Ministers der geistlichen, Unterrichts- und Medizinalangelegenheiten er- sucht worden, den Magistraten der größeren Städte ihres Bezirks von diesen Leitsätzen Kenntnis zu geben und auf ihre Durchführung hinzuwirken. Die soziale Fürsorge für Kinder, die dem Säuglingsalter entwachsen sind, haben die Gemeinden bisher durchweg der Privattätigkeit überlassen, sind höchstens auf Unterstützung der dahinzielenden gemeinnützigen Bestrebungen eingegangen. An Einrichtungen kommen für die Kinder bis zu drei Jahren die sogenannten Krippen in Betracht, für ältere Kinder bis zum 1 D. i. vorbeugende
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