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1. Deutsche Bürgerkunde und Volkswirtschaftslehre - S. 88

1911 - Frankfurt am Main : Diesterweg
schulpflichtigen Alter die Kinderbewahranstalten, Kindergärten (auch wohl Warteschulen oder Kleinkinderschulen genannt). Für die volksschulpflichtige Jugend sind verschiedene Fürsorgeeinrich- tnngen geschaffen, zum Teil von den Gemeinden, zum Teil mit Unter- stützung seitens der Gemeinden, zum Teil lediglich durch private Wohl- tätigkeit, so z. B. unentgeltliche Verabreichung von Milchportionen, von Frühstück, Einrichtung von Bädern, die den Kindern während der Unterrichts- stunden zuteil werden, Knaben- und Mädchenhorte oder -Heime zur Aufnahme während der schulfreien Zeit, nachmittags bis etwa zu der Zeit, wo die Eltern von der Arbeitsstelle zurückkommen. Die Kinder werden zur Erledigung etwaiger Schularbeiten angehalten, daneben in einer ihnen Lust und Liebe zum Hort einflößenden Weise beschäftigt: Gärtner- arbeit, Spiele, Bäder, Spaziergänge, ferner das Singen von Liedern, Vor- lesen und andere Unterhaltung üben einen hohen Reiz aus und sind von großem Segen. Andere Einrichtungen sind: Anstellung von Schulärzten zur regel- mäßigen Untersuchung des Gesundheitszustandes der Schulkinder, im be- sondern Anstellung von Zahnärzten, Gründung von Schulzahnkliniken. In einem am 1. April 1909 veröffentlichten Erlaß über Zahnpflege in den Schulen weist der Kultusminister auf die Bildung einer deutschen Zentralkommission für Zahnpflege in den Schulen hin, der er bei der Be- deutung dieser Bestrebungen für die heranwachsende Jugend und die ge- samte Bevölkerung tunlichste Förderung und tatkräftige Unterstützung zu- gesagt habe. Der Minister veranlaßt die königlichen Schulkollegien und Regierungen, auch ihrerseits die Arbeit der Kommission zu fördern. Es ist das von großer Wichtigkeit, weil weitgehende Untersuchungen ergeben haben, daß in Deutschland 95% der Schulkinder an Karies der Zähne leiden und als Folge davon Gesundheitsstörungen zu tragen haben. Für schwächliche und kränkliche unbemittelte Schulkinder wird von Ge- meinden, Vereinen, Privaten in besonderer Weise gesorgt, so waren 1907 in Erholungsstätten 52 200 Kinder untergebracht, davon 29340 in Ferien- kolonien, 9060 in Solbädern, 6551 in Landaufenthalt, 3352 in See- hospizen, 3053 in Walderholungsheimen, 844 in Waldschulen. § 51. Fürsorge für andere arbeitsunfähige Arme. Mit körperlichen oder geistigen Gebrechen Behaftete. Abgesehen von den leichteren Fällen — z. B. geistig zurückgebliebene Kinder können in besonderen Hilfsschulen mit sehr kleinen Klassen unterrichtet werden — erfolgt die Ausbildung und Pflege der mit körperlichen oder geistigen Gebrechen Behafteten durchweg in besonderen Anstalten (Blinden-, Taubstummenanstalten, Anstalten für Epileptische, Krüppelheimen, Irren-, Jdiotenanstalten, Anstalten für Geistesschwache). — Eine von dem ärzt-
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