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1. Deutsche Bürgerkunde und Volkswirtschaftslehre - S. 118

1911 - Frankfurt am Main : Diesterweg
118 bedürfnisse haben, er muß entweder ausweichen (auswandern) oder sich die Weide erkämpfen. Von den drei Produktionselementen leistet die Natur das Notwendige durch Lieferung der Existenzmittel für das Vieh; die Arbeit besteht noch nicht immer in der eigentlichen Viehzucht, von der bei halbwilden Herden nicht gut die Rede sein kann. Kapital sind die Viehherden, die sich vermehren lassen. Bei Ver- schiedenheit im Anwachsen bilden sich Kapitals- oder Vermögens- unterschiede, Unterschiede von größerem oder kleinerem Besitz, von Reich und Arm. 4. Die Stufe der echten Ackerb au Völker. Die Anfänge des Ackerbaus haben wir im sogenannten Hackbau, wie wir ihn noch jetzt bei den Indern, den Malaien finden. Gewöhnlich von Frauen wird der Boden mit der Hacke oder mit der Hand durchfurcht, Samen eingestreut und mit Erde bedeckt, der Natur das weitere überlassen. Arbeit und Kapital des Menschen spielen bei dieser primitiven Art von Ackerbau nur eine gering- wertige Rolle. Ein bedeutender Fortschritt in der wirtschaftlichen Ent- wicklung wird erreicht, wenn der Ackerbau zur Hauptbeschäftigung eines Volkes wird. Planmäßig wird unter Beteiligung sämtlicher arbeitsfähiger Glieder des Volkes der Boden bearbeitet mit der Hacke oder dem Grabstock oder auch Pflug. Der Mann wählt die ihm passenden Getreidesorten aus, die Ernte nimmt die Kräfte aller gehörig in Anspruch, der Vorrat muß in besonderen Aufbewahrungsräumen geborgen werden für die erntelose Zeit: alles in allem gerechnet, kommt auf dieser Stufe die Arbeit des Menschen sehr in Frage. Der Übergang vom Nomadentum zum Ackerbau bringt eine fundamentale Veränderung mit sich: das Volk zieht nicht mehr umher, sondern wird seßhaft; für den einzelnen wird damit der Antrieb gegeben, sich eine feste Wohnstätte zu erbauen, dies hat einen hervor- ragenden Einfluß auf die Weiterentwicklung des Privateigentums. Hierin liegt ein kulturelles Element. Die Möglichkeit, dem eigenen Interesse zu dienen, hat stets zu besonderen Anstrengungen des Körpers und Geistes angeregt. Anderseits steht dem einen Privateigentum das andere Privateigentum gegenüber, es erwächst die Notwendigkeit, die Rechte des einen den Rechten des andern gegenüber abzugrenzen, gemeinsame Rechte dem einzelnen gegen- über festzustellen. So vollzieht sich auf dieser Stufe bald die Ausbildung einer festen Rechtsordnung als besonders notwendig. 5. Die Stufe der Gewerbe- und Handelsvölker. Auf dieser Stufe wird zwar auch Ackerbau (und Viehzucht) betrieben, aber in immer steigendem Maße entwickeln sich Handel und Gewerbe als selbständige Berufsarten und übernehmen schließlich die Führung. Weil so die Kräfte eines Volkes nicht einseitig sämtlich in dem einen Beruf der Landwirtschaft, der direkten Nahrungsgewinnung aufzugehen brauchen, können sie auf all
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