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1. Deutsche Bürgerkunde und Volkswirtschaftslehre - S. 122

1911 - Frankfurt am Main : Diesterweg
122 lichen Einheit gerichteten Bestrebungen haben in Deutschland zunächst nur teilweisen Erfolg gehabt: in den Einzelstaaten, den Territorien, nicht in An- sehung des Deutschen Reiches als eines Ganzen. Die Regierungen der Einzel- staaten sahen im 16. bis 18. Jahrhundert ihre Aufgabe darin, die ver- schiedenen Landesteile zu einem wirtschaftlichen Ganzen zu verschmelzen, die besonderen Kräfte der einzelnen Wirtschaftsgruppen zum Vorteil des Gesamtstaates auszunutzen, diese anderen Staaten gegenüber wirtschaftlich selbständig zu machen, den Güterverkehr mit dem Auslande je nach Schätzung des Gewinnes oder des Verlustes für das eigene Land entweder fördernd oder hemmend, bzw. hindernd zu leiten. Die Maßregeln zur Durchführung dieser Aufgaben faßt man gewöhnlich unter der Bezeichnung Merkantil- system zusammen. Solche Maßregeln sind: Einführung eines einheitlichen Maß-, Gewichts- und Münzsystems, Aufhebung der Binnenzölle, Bau von Land- und Wasser- straßen, Förderung der in einem bestimmten Landesteil möglichen Industrien durch Geldunterstützung oder durch Erteilung von Monopolen, Erleichterung der Einführung der für die einheimische Industrie notwendigen aus- ländischen Rohstoffe, Begünstigung von Exportindustrien, Erschwerung oder Ausschließung der Einfuhr von Konkurrenzprodukten ausländischer Boden- wirtschaft und Industrie, der Ausfuhr von heimischen Urerzeugnissen durch Schutz- und Prohibitivzölle, bzw. durch Ausfuhrzölle und Ausfuhrverbote. Das Streben des Merkantilsystems ist: möglichst wenig vom Ausland zu beziehen, umgekehrt möglichst viel auszuführen, um auf diese Weise zu erreichen, daß das Geld möglichst im Lande bleibt und sich möglichst durch fremdes Geld vermehrt. Dem steht gegenüber das Bedürfnis des Volkes nach Produkten, die nur im Auslande zu gewinnen sind; dieser merkantilen Schwierigkeit ist abgeholfen, wenn man im Besitz von solchen überseeischen Ländern ist, welche die als Bedürfnis empfundenen Kolonialwaren zu liefern vermögen. Die Kolonien werden in die wirtschaftliche Einheit einbezogen, durch fest bestimmte Vorschriften wird ihre Stellung innerhalb dieser Einheit aufs genaueste geregelt, sie liefern dem Mutterlande ihre Rohprodukte, während dieses dort ein Monopol seiner gewerblichen Produkte durchführt — „Kolonialsystem". Das Gebiet, auf welches sich die Volkswirtschaft im Gegensatze zu der Stadtwirtschaft erstreckt, ist ein so umfangreiches, daß schon aus räum- lichen Gründen ein allgemeiner direkter Verkehr zwischen Produzenten und Konsumenten zur Unmöglichkeit wird. Daraus ergibt sich, daß die Ver- mittlung der wirtschaftlichen Güter eine besondere Rolle auf dieser Stufe spielen wird. Der Handel nimmt einen ungeheuren Aufschwung. Die Aussicht auf Gewinn aus dem Handel reizt den Unternehmer dazu an, möglichst viel eigenes Handelskapital anzulegen, und reizt andere Personen, durch Darbietung von Leihkapital Beteiligung am Gewinn
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