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1. Bürgerkunde in Lehrproben für den Schulunterricht - S. 18

1909 - Gießen : Roth
lid]C£' Aufgebot), lütc lange hängt ein solches Aufgebot iin Aasten? Tage), warum werden diejenigen, die heiraten wollen, ans diese weise bekannt gegeben? (Damit bei etwaigen Lhehindernissen von den Gemeindemitgliedern Einspruch erhoben werden kann), welches find solche Lhehindernisse? (Zu nahe Verwandtschaft der Brautleute, eine schon bestehende Ehe). wird auch ein bestinnntes Alter vorgeschrieben sein sür die Ver- ehelichung? (Für den Mann mindestens 20, sür das Mädchen mindestens (6 Jahre; der Mann braucht bis zum vollendeten 25. Jahr, das Mädchen bis zum vollendeten 2^. Jahr auch die Einwilligung seiner Eltern, des Vaters, oder wenn dieser schon tot ist, seiner Mutter und bei Minderjährigkeit, bis zum 2\. Jahre, auch des Vormundes). Damit das Aufgebot erfolgen kann, muß man sich aus dein Standesamt melden, erst mindestens Tage nach den: Aufgebot kann die Verehelichung stattfinden. wo erfolgt die Trauung zuerst, wo dann? Dies ist gesetzlich vorgeschrieben, die Trauung ans dem Stadthaus geht der kirchlichen voraus. wie wird denn der Standesbeamte die Geburten, heiraten und Todesfälle eintragen, auf einen Zettel etwa, den er gerade zur chand hat, alle durcheinander? (Gesonderte Register für die Geburten, heiraten und Sterbefälle nebst Abschriften). Sieht denn auch jemand nach, ob die Einträge richtig sind? (Kontrolle erster Instanz durch das Amts- gericht, durch das Landgericht in zweiter Instanz). Könnte ich auch einmal nachsehen und mir vielleicht Auszüge über meine Familie machen? welcher Fall ist neulich in Frankfurt passiert mit dem Geburtseintrag Goethes? (Gegen Bezahlung einer vorgeschriebenen Gebühr kann jeder in die Standesregister Einsicht nehmen, sich auch Auszüge anfertigen oder anfertigen lassen). Gliederung. Anknüpfung an die Vorgänge der Familie: Geburt, Sterbefall, Fseirat, an die Geburtsurkunde der Schüler, die standesamtlichen Nach- richten in der Zeitung u. a. Darstellung: (. Anmeldung der Geburten innerhalb einer Woche. 2. Anmeldung der Sterbefälle bis zum folgenden Tage. 3. Aufgebot derer, die heiraten wollen, Tage lang.
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