1909 -
Gießen
: Roth
- Autor: Seidenberger, Johann Baptist
- Hrsg.: ,
- Sammlung: Politikschulbuecher Kaiserreich
- Schulbuchtyp (WdK): Lehrerbuch
- Bildungsstufen (OPAC): Sonstige Lehrmittel, alle Lernstufen
- Inhalt Raum/Thema: Gesellschaftskunde
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Nenne solche Grafen und Fürsten, die früher selbständig waren,
deren Land aber (806 mit dem Großherzogtum verschmolzen wurde!
(Die Grafen von Erbach in drei Zweigen: Erbach, Schönberg, Fürstenau,
die Grafen von Stollberg Grtenberg und von Stollberg-Wernigerode in
Gedern, die Grafen von Solms-Laubach, Solms-Rödelheim in Ast'enheim,
der Fürst zu Solms-Hohensolms-Lich und Hohensolms-Braunfels; die
Fürsten zu Zsenburg-Büdingen in Wächtersbach, Büdingen und Birstein,
der Graf zu Zsenburg-Büdingen in Meerholz, der Fürst zu Löwenstein-
Wertheim in Klein-Heubach, zu Leiningen in Amorbach, der Graf von
Leiningen-Westerburg in Zlbenstadt, der Graf von Schlitz genannt
Görtz in Schlitz; im ganzen (7 Häupter.)
Zn welcher Provinz sind die meisten, in welcher weniger, in welcher
keine? wodurch sind diese Herrn Mitglieder der ersten Kammer? Ganz
recht, durch die Verfassung, aber weshalb gewährt ihnen die Verfassung
dieses Recht? (Geburt, geschichtliche Stellung).
Der grundbesitzende niedere Vdel, der früher reichsunmittelbar war,
aber keine Landeshoheit ausübte, keine Reichsstandschaft hatte, wählt ans
seiner Witte zwei Vertreter in die erste Kammer, hierhin gehören z. B.
die Freiherrn Löw von und zu Steinfurth, Nordeck zur Rabenau,
Riedesel zu Eisenbach, Hevl zu Hernsheim, wambolt von Umstadt,
Graf Oriola zu Büdesheim, im ganzen etwa 25 wahlberechtigte Per-
sonen. wodurch sind also diese zwei Mitglieder zur ersten Kammer
entsendet? (Geburt und Wahl).
Der ersten Kammer gehören ferner an der kathol. Landesbischof
und ein vom Großherzog mit der würde eines Prälaten auf Lebenszeit
hierzu ernannter evangelischer Geistlicher, sowie der Kanzler der Univer-
sität. wer ist damit in der ersten Kammer vertreten? (die christlichen
Kirchen und die Wissenschaften), wem verdanken diese Vertreter ihre
Berufung? (ihrem Amt).
Ferner ernennt der Großherzog ausgezeichnete Männer auf Lebens-
zeit zu Mitgliedern der ersten Kannner. welche Möglichkeit ist ihin
dadurch gegeben? wie weit ginge diese Möglichkeit, wenn die Ernennung
unbeschränkt wäre? was wird man deshalb vorgesehen haben, um
die Zusammensetzung der ersten Kammer nicht völlig dem Landesherrn
anheim zu geben?
(Die Zahl der vom Großherzog ernannten Mitglieder soll nicht
über \2 hinausgehen.)
Fasten wir noch einmal zusannnen: wodurch ist die Zusammen-