1912 -
Langensalza
: Greßler
- Autor: Kaiser, Emil
- Sammlung: Politikschulbuecher Kaiserreich
- Bildungsstufen (OPAC): Sonstige Lehrmittel, alle Lernstufen
- Inhalt Raum/Thema: Gesellschaftskunde
■ Öfter r eich-Un gärn mit Getreide, Vieh, Glas-, Metall-
und Lederwaren;
Frankreich mit feinen Luxuswaren, Wein;
Argentinien mit Getreide, Wolle, Häuten.
Von nuferer Ausfuhr im Betrag von rund 6 Milli-
arden Mk. geht das meiste nach oder über
England für reichlich ... 1 Milliarde Mk.,
Österreich - Ungarn . . . 600 Millionen „
Vereinigte Staaten . 550 „ „
Rußland und Schweiz je 370 „ „
F r a n k r e i ch u. B e l g i en je 300 „ , „ ' ;
Für die auszuführenden, an sich nicht zollpflichtigen Waren
erhebt das Reich im Interesse der Handelsstatistik und zur
Deckung der Kosten der Statistik eine kleine statistische
Gebühr, die 1909—10 aus 1 474 970 Mk. veranschlagt ist.
Handelsverträge hat Deutschland besonders seit J 871 mit
Österreich-Ungarn, Rußland, Italien, der Schweiz und seinen
westlichen Nachbarstaaten abgeschlossen; diese Verträge schützen
die Einfuhr unserer Erzeugnisse nach diesen Ländern für eine
Reihe von Jahren gegen Zollerhöhuugen. Manche Verträge
enthalten auch bloß die M e i st b e g ü n st i g u n g s k l a u s e l,
d. h. die Bestimmung, daß alle Rechte und Zollvergünstigungen,,
die der eine Vertragsstaat einem dritten Staat einräumt, ohne
weiteres auch dem anderen Vertragsstaat zugesteht.
Alle zu Lande eingehenden zollpflichtigen Waren dürfen
nur auf den hierfür bestimmten Zollstraßen, nicht auf Neben-
wegen eingeführt werden. Der Wagenführer hat sie auf den
„Anmeldestellen" oder „Ansageposten" (Zollämtern) anzumelden.
Zollpflichtige Ladungen von Schiffen dürfen nur an bestimmten
Stellen und unter Aufsicht von Zollbeamten gelöscht werden.
Die hohen Gewinne, die im Falle des Gelingens beim Ein-
schmuggeln gewisser feiner Waren von hohem Wert (Seide,
Tabak, Uhren, Schmucksachen) erzielt werden können, reizen
immer wieder zur Hinterziehung oder Defraudation des
Zolles, die mit Einziehung der geschmuggelten Ware (Konter-
bande) und mit hohen Geldstrafen bedroht ist. Auf den.