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1. Bürgerkunde - S. 274

1909 - Karlsruhe : Braun
274 Das Wirtschaftsleben Auf der sog. Stufe der geschlossenen H a u s w i r L - s ch a s t (Eigenproduktion, tauschlose Wirtschaft) erzeugte jede Haus- wirtschaft im wesentlichen selbst durch die eigenen Familienmitglieder oder durch Sklaven, Hörige oder Leibeigene die Güter, welcher sie bedurfte (Nahrungsmittel, Kleidung, Waffen usw.). Dies war die Wirtschaftsform des alten Griechenland und des römischen Reichs in den frühesten Zeitpecioden, sowie der germanischen und romanischen Völker im frühen Mittelalter. Es folgte die sog. Stufe der S t a d t w i r t s ch a f t, für welche die deutschen Städte des Mittelalters das beste Beispiel liefern. Aus dem hörigen Fronarbeiter der ersten Epoche wurde der freie Bauer und der freie Handwerker. So entstanden die einzelnen Be- rufsstände. Aus den geschlossenen Hauswirtschaften des Adels, der Kirchenfürsten und der Klöster entwickelten sich die Einzelwirtschaften der Städte, gekennzeichnet dadurch, daß jede Stadt und ihre wirt- schaftlich dazu gehörige Umgebung ein in sich im wesentlichen abge- schlossenes Produktions- und Absatzgebiet bildete. Hier gab es noch keinen Zwischenhandel; der Konsument mußte die Ware unmittelbar vom Produzenten erwerben, und nur der einheimische Handwerker hatte das Recht, auf dem einheimischen Markte seine Waren zu ver- kaufen. Der Handwerkerstand war in sog. „Zünften" organisiert, welche über den Gewerbebetrieb ihrer Mitglieder strenge Aufsicht übten. Einen über das Stadtgebiet hinausgreifenden Handel gab es damals fast nur auf den Jahrmärkten und Messen und nur für Waren, welche in der Stadt nicht erzeugt werden konnten, wie Ge- würze und Südfrüchte, Pelze, feine Tuchwaren u. dgl. Der Anbruch der dritten Wirtschaftsepoche, der Stufe un- serer heutigen Volkswirtschaft, hängt in Deutschland zu- sammen mit dem Erstarken der landesfürstlichen Macht gegenüber den bisher unabhängigen Städten und dem Landadel. Die Landes- fürsten strebten darnach, ihr Territorium auch wirtschaftlich als Ein- heit zu gestalten; sie setzten an Stelle der einzelnen städtischen Mün- zen ihre Landesmünzen, erließen Landesordnungen, welche das Markt-, Gewerbe- und Handelsrecht einheitlich regelten, und schufen auf diese Weise größere, einheitliche Wirtschaftsgebiete an Stelle der bisherigen zahlreichen kleinen. Die Vereinigung der deutschen Staa- ten im Deutschen Zollverein (im Jahre 1831 u. folg.) und die Grün- dung des neuen Deutschen Reiches gaben endlich dem deutschen Volke das, was die westeuropäischen Staaten schon seit Jahrhunderten besaßen, ein einheitliches Wirtschaftsgebiet, eine nationale Volks- wirtschaft. Aber die neuzeitliche Volkswirtschaft macht nicht Halt an den Staatsgrenzen. Kein Staat kann sich mehr wirtschaftlich von dem
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