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1. Die Gesellschaftskunde, eine notwendige Ergänzung des Geschichtsunterrichts - S. 36

1891 - Gütersloh : Bertelsmann
36 |tellt fest, daß die Güter, um welche es sich bei den sechs allgemeinen Bedürf- nissen in letzter Instanz handelt (Landesschutz, Rechtsschutz, Wohlstand u. s. w.t, überhaupt nicht körperliche Dinge, sondern Zustände sind; und daß jegliche Thätigkeit, heiße sie wie sie wolle, welche einen dieser Zustände fördert, ein Ar- beiten und somit eben produktiv ist. Eine „unproduktive" Arbeit hieße eine Arbeit, welche nicht Arbeit wäre - ein Kreis, welcher nicht rund wäre. Ein drittes Beispiel, aus dem Iv. Abschnitt. Manche Leute scheinen zu nieinen, auf dem Staatsgebiete habe der Einzelne vor allem an seine Rechte zu denken, davon zu sprechen und sie wo möglich zu erweitern; von den Pflich- ten sprechen sie desto weniger, machen sich auch mitunter kein Gewissen daraus, sich daran vorbeizudrücken, wenn es nicht an den Tag kommt (z. B. an der Militärpflicht u. s. w.). Der Iv. Abschnitt bringt diese Selbstsucht und Unver- nunft ans Licht. Schon in der Anfangslektion, bei der Krankenauflage, erkennt der Schüler, daß dies eine Vereinigung zu gemeinsamem Sorgen und Ar- beiten ist; daß einem Mitgliede, welches die Wohlthaten des Vereins bean- spruchen, aber nicht die Pflichten erfüllen wollte, sofort die Thür gewiesen werden würde; kurz, daß es innerhalb einer Gesellschaft keine „angebornen" Rechte giebt, sondern nur solche, die aus übernommenen und erfüllten Pflichten folgen; daß also nicht die Rechte, sondern die Pflichten das Erste sind. Das seien der Beispiele genug. Ihre Zahl ließe sich leicht vermehren. In der That bietet die elementare Gesellschaftskunde solcher Vorblicke in die sociale Theorie nicht etwa nur vereinzelte, sondern in Hülle und Fülle — wie der Leser bei aufmerksamer Durchsicht des Repetitoriums bald finden wird. Ausdrücklich hervorgehoben sind sie nur selten, weil sonst auch der gegensätzliche Irrtum hätte erwähnt werden müssen; sie drängen sich aber dem Schüler von selbst auf, so- bald die betreffenden Irrlehren an ihn herantreten. Manche braven Leute, welche bisher von einer Gesellschaftskunde im Schul- unterricht nichts wissen wollten, fangen in neuerer Zeit doch an, diese Frage etwas ernstlicher in Erwägung zu nehmen; selbst in angesehenen Kirchenblättern wird bereits davon gesprochen. Die Veranlassung ist bekannt. Die von der revolutionären Socialdemokratie drohende Gefahr hat ihre Gedanken in Be- wegung gebracht, — wie denn auch von derselben Stelle her bewirkt worden ist, daß jene „neue" Aufgabe, welche man „praktisches Christentum" nennt, entdeckt wurde, freilich auch erst dann, als der ehrwürdige alte Kaiser Wilhelm zweimal sein Blut hatte lassen müssen. Nun, wenn jene Gefahr jetzt auch an die ver- nachlässigte Gesellschaftskunde denken läßt, so ist das gewiß ein Gedanke, über den man sich nur freuen kann. Zaubern kann dieser schlichte Lehrzweig freilich nicht; allein er wird doch an seinem Teile zum guten Zwecke redlich mitwirken und zwar in einer Weise, die durch nichts anderes zu ersetzen ist. Sollte übrigens die Gesellschaftskunde bloß zum Schutze gegen die Social- demokratie in Dienst genommen und ihr pädagogischer Wert lediglich danach be-
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