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1. Anschaulich-ausführliches Realienbuch - S. 9

1896 - Bielefeld [u.a.] : Velhagen & Klasing
9 denn Acht und Bann drohten dem, der ans eigne Faust auszog, seinen Feind zu bestrafen. Zur Schlichtung aller Streitigkeiten wurde das Reichskammer- gericht eingesetzt, das weder vom Kaiser noch von einem Landesherrn abhängig sein sollte. Alle deutschen Landstände freuten sich dieser Einrichtung, die Schweiz aber wollte sie nicht anerkennen und riß sich 1499 ganz vom deutschen Reich los. 4. Landsknechte. Um den Einfällen der Türken und Franzosen wehren zu können, errichtete Maximilian ein Reichsheer. Es bestand aus Söldnern, die nur aus des Kaisers Landen (meist aus dem Bauernstände) genommen wurden und daher den Namen „Landsknechte" erhielten (S. 15). 5. Reichssteuer. Zur Erhaltung dieses Heeres legte Maximilian eine Reichs- steuer, den sogenannten „gemeinen Pfennig", ans. Jeder, der über 15 Jahre alt war, mußte von je 1000 Gulden seines Besitzes 1 Gulden, von 500 Gulden einen halben Gulden zahlen u. s. w. Mit der Einnahme dieser Steuer waren die Pfarrer beauftragt. 26. Stabtleben im Mittelalter. 1. Bauart. Um eine rechte Stadt des Mittelalters kennen zu lernen, haben wir nur nötig, uns die Stadt Braunschweig vor etwa 600 Jahren anzusehen. Die ganze Stadt war damals mit einer hohen Mauer umgeben, die innerhalb des Mauergrabens herlief. Auf der Mauer sah man in angemessenen Ent- fernungen runde oder eckige Türme, im ganzen 41, die zur Aufnahme der Ge- schütze dienten. In der Mauer lagen 10 überwölbte Thore, die durch mächtige Thorslügel geschlossen werden konnten. Über dem Thore befand sich ein vier- eckiger Turm. Darin wohnte der Thorwärter. Er hatte das Thor des Abends zu schließen und des Morgens zu öffnen. Von den eingehenden Waren mußte er den Zoll erheben. Nahte der Stadt ein Feind, so gab der Wächter den Bürgern mit seinem Horn ein Zeichen. Später, im 14. und 15. Jahrhundert, wurden außerhalb dieser Mauer noch zwei andere Festungslinien (Wall mit Graben) um die Stadt gelegt. Aus der mittleren sind jetzt die Wallpromenaden entstanden, an die äußere, die „Landwehr", erinnern noch die Namen Olper Turm, Gliesmaroder Turm, Schöppenstedter Turm rc. Diese Türme dienten zum Aufenthalt für die ausspähenden Wächter. Die Straßen der Stadt waren gekrümmt und so eng, daß man oft über sich den blauen Himmel kaum zu sehen vermochte. Vor den Häusern lagen so- genannte Steinlvege, auch der Raum zwischen den beiderseitigen Steinwegen scheint gepflastert gewesen zu sein. Tie Häuser waren mit überstehenden Stock- werken gebaut und mit zierlichen Ecktürmchen, Holzbildern und frommen Sprüchen geziert. Meistens standen ihre Giebel nach der Straße hin. 2. Wehr und Waffen. Jeder Bürger war zum Waffendienste verpflichtet. Die Waffen mußte er sich selbst halten. Wenn die Reihe an ihn kam, mußte er des Nachts auf einem der Thore Wachtdienste thun. Ertönte die Sturmglocke, dann eilte jeder Bürger bewaffnet nach dem Markte seines Stadtteils. Ebenso wurden auch alle Pferde und Wagen dorthin gebracht. Neben der Bürgerwehr hatte die Stadt auch noch Söldner. (S. 15.) Ihr Befehlshaber war der Stadthauptmann. 3. Am Abend. Sobald die Dunkelheit eintrat, wurde geläutet. Wer dann noch auf der Straße zu thun hatte, mußte mit Licht versehen sein. Um Zusammenrottungen
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