Anfrage in Hauptansicht öffnen

Dokumente für Auswahl

Sortiert nach: Relevanz zur Anfrage

1. Anschaulich-ausführliches Realienbuch - S. 10

1896 - Bielefeld [u.a.] : Velhagen & Klasing
10 während der Nacht zu verhüten, sperrte man die Straßen voneinander durch Ketten und Schläge ab. Da jeder Bürger das Recht hatte, Waffen zu tragen, so nahmen die Schläge- reien oft ein blutiges Ende. 4. Gilden und Innungen. Im Mittelalter hatte das Handwerk „goldenen Boden". Um sich gegenseitig Schutz und Hilfe zu leisten, traten schoit im 13. Jahr- hundert die Goldschmiede, Lakenmacher (Tuchmacher), Lohgerber, Schuhmacher, Schneider, Fleischer, Bäcker u. s. w. zu besonderen Innungen (d. h. Einigungen) oder Gilden (Zünften) zusammen. Die einzelnen Zünfte unterschieden sich äußerlich durch Fahnen, Abzeichen und besondere Bräuche. An der Spitze einer jeden Zunft stand der Zunftmeister (Jnnungs-, Gilde- oder Altmeister). Dieser genoß ein hohes Ansehen und hatte oft Sitz und Stimme im Rate. Die Jnnungs- genossen hielten meist brüderlich zusammen. Sie wohnten gern in derselben Gasse,*) verkehrten in derselben Herberge, hatten gemeinschaftliche Feste, einen gemeinschaftlichen Trinkbecher und eine gemeinschaftliche — Totenbahre. Auch bildeten sie einen besonderen Teil des Bürgerheeres und kämpften auf den Stadt- mauern gegen feindliche Überfälle unter Anführung ihrer Zunftmeister. Der Innung gehörten Meister, Geselle und Lehrling an. Nach beendeter Lehrzeit erhielt der Lehrling von der Innung den „Lehrbrief". Hatte der Lehrling seine Gesellenprüfung bestanden, so wanderte er von Stadt zu Stadt, grüßte den fremden Meister mit bestimmt vorgeschriebenem Spruche und erhielt dafür ein Geschenk, falls der Meister keine Arbeit für ihn hatte. Wollte jemand Zunft- meister werden, so mußte er ein besonderes Meisterstück machen. Ohne Ein- willigung der Innung konnte kein Geselle Meister werden, auch war es einem fremden Meister, bevor er Mitglied der Innung geworden war, nicht gestattet, sein Handwerk in der Stadt zu treiben. Um das Handwerk vor Überfüllung zu schützen, hatten die Zünfte festgesetzt, daß jeder ältere Meister nur einen, ein junger Meister gar keinen Lehrling halten durfte. Die Jnnungsmeister hatten anfangs sogar richterliches Recht über die Mitglieder. Später ging ihnen dieses Recht verloren, doch hielten sie auch da noch streng ans Zucht und Ehre, und so kam es, daß der Handwerkerstand in damaliger Zeit sehr geachtet war. Söhne von Müllern, Schäfern, Leinwebern, Barbieren, Zöllnern, Badern, Bütteln, Pfeifern und vor allein von Scharfrichtern konnten jedoch niemals in eine Innung auf- genommen werden, da sie für „unehrlich" galten. (Vergl. S. 34). (Deutsche Jugend 4, S. 168: Vom deutschen Handwerk in der guten alten Zeit). 5. Handel und Wandel. Die Handwerker verkauften ihre Waretl teils in ihren Häusern, teils in besonderen Verkaufshallen oder in Buden auf dem Markte. Die großartigste Verkaufsstelle der ganzen Stadt aber war das Gewandhaus, worin ums Jahr 1400 etwa 44 Wandschneider (Tuchmacher) ihre Ausstände hatten. Auf dem Markte sah man die Schuhmacher, Kürschner, Goldschmiede u. a. in gemeinsamen Ausständen. Damit die Käufer von Zeugwaren nicht betrogen werden sollten, wurde am Rathause eine eiserne Elle angebracht, damit man das Zeug nachmessen konnte. Auch stand dort eine Wage zum Nachwiegen bereit. Fremde hatten einen Zoll für ihre Waren zu zahlen. Die Kaufleute brachten ihre Waren zu Schiffe auf der Oker, Aller und Weser bis nach Bremen, und nach Westen hin standen sie mit Köln, Gent, *) Nach den Gewerben sind in Braunschweig benannt worden die Schuh-, Weber-, Knochenhauer-, Kannengießerstraße, Hutfiltern (von den Hutmachern), Ölschlägern u. a.
   bis 1 von 1
1 Seiten  
CSV-Datei Exportieren: von 1 Ergebnissen - Start bei:
Normalisierte Texte aller aktuellen Treffer