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1910 -
Leipzig
: Voigtländer
- Autor: Giese, August
- Sammlung: Politikschulbuecher Kaiserreich
- Bildungsstufen (OPAC): Sonstige Lehrmittel, alle Lernstufen
- Regionen (OPAC): Sachsen
- Inhalt Raum/Thema: Gesellschaftskunde
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B. Der Sächsische Staat,
tz 41. Staatsgebiet, Bevölkerung und Verfassung.
1. Das Königreich Sachsen ist 14993 qm groß und hat
(1905) 4,5 Millionen Einwohner. Seiner räumlichen Aus-
dehnung nach ist es also etwa V36 der gesamten Fläche, seiner
Einwohnerzahl nach etwa V13 der gesamten Bevölkerung des
Deutschen Reiches. Es hat unter allen europäischen Staaten
die dichteste Bevölkerung; auf 1 qkm kommen etwas mehr als
300 Einwohner (im Deutschen Reiche nur 112).
Ihrer Abstammung nach sind die Bewohner teils germani-
sierte Slawen, teils aus Thüringen und Franken eingewanderte
Deutsche. Nur in einem Teile der Kreishauptmannschast Bautzen
findet sich bei etwa 47 000 Einwohnern noch das Wendische
als Muttersprache. Der Religion nach sind von den Be-
wohnern rund 4 */4 Millionen Lutherische, 15 000 Reformierte,
218 000 Römisch - Katholische, 7000 Deutsch - Katholische,
20000 andere Christen, 15 000 Israeliten.
Die ältesten Bewohner waren nach der Völkerwanderung
die Sorben (Sorben-Wenden), ein slawischer Volksstamm; sie
hatten das Land zwischen Elbe und Saale in Besitz. Hein-
rich I. gründete Meißen um 930; um diese Zeit begann auch
das Christentum in Sachsen Fuß zu fassen. 965 wurde die
Markgrafschaft Meißen errichtet. Seit 1127 Konrad
von Wettin die Mark Meißen erworben hatte, sind die
Wettiner erbliche Markgrafen von Meißen geblieben. Sie be-
günstigten mit allen Mitteln die Einwanderung deutscher Bauern.
Nach der Eroberung Thüringens im Jahre 1247 reichte ihr
Besitz von der Oder bis zur Werra, vom Erzgebirge bis zum
Harz, erstreckte sich also über den größten Teil von Mitteldeutsch-
land. 1423 wurde dem Markgrafen Friedrich dem Streitbaren
von Meißen vom Kaiser Sigismund das Herzogtum Sachsen (die
Gegend von Wittenberg) und damit die Kurwürde verliehen.
Erst von da ab wurde der Name Sa chsen, der früher das Gebiet
der unteren Elbe und Weser bezeichnete, auch für Meißen und
Thüringen gebräuchlicher; heute wird das frühere eigentlich
sächsische Gebiet oft N i e d e r s a ch s e n genannt im Gegensatz zu
Obersachsen, dem Gebiet der Thüringer.
1485 wurden die wettinischen Lande unter die Söhne Fried-
richs des Sanftmütigen geteilt: Ernst erhielt das Herzogtum
Sachsen und Thüringen als K u r f ü r st e n t u m. Albert Meißen
als Herzogtum. Dadurch entstanden die zwei Linien des
Wettiner Fürstenhauses: die Ernestinische und die Albertinische.
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