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1. Deutsche Bürgerkunde - S. 115

1910 - Leipzig : Voigtländer
115 B. Der Sächsische Staat, tz 41. Staatsgebiet, Bevölkerung und Verfassung. 1. Das Königreich Sachsen ist 14993 qm groß und hat (1905) 4,5 Millionen Einwohner. Seiner räumlichen Aus- dehnung nach ist es also etwa V36 der gesamten Fläche, seiner Einwohnerzahl nach etwa V13 der gesamten Bevölkerung des Deutschen Reiches. Es hat unter allen europäischen Staaten die dichteste Bevölkerung; auf 1 qkm kommen etwas mehr als 300 Einwohner (im Deutschen Reiche nur 112). Ihrer Abstammung nach sind die Bewohner teils germani- sierte Slawen, teils aus Thüringen und Franken eingewanderte Deutsche. Nur in einem Teile der Kreishauptmannschast Bautzen findet sich bei etwa 47 000 Einwohnern noch das Wendische als Muttersprache. Der Religion nach sind von den Be- wohnern rund 4 */4 Millionen Lutherische, 15 000 Reformierte, 218 000 Römisch - Katholische, 7000 Deutsch - Katholische, 20000 andere Christen, 15 000 Israeliten. Die ältesten Bewohner waren nach der Völkerwanderung die Sorben (Sorben-Wenden), ein slawischer Volksstamm; sie hatten das Land zwischen Elbe und Saale in Besitz. Hein- rich I. gründete Meißen um 930; um diese Zeit begann auch das Christentum in Sachsen Fuß zu fassen. 965 wurde die Markgrafschaft Meißen errichtet. Seit 1127 Konrad von Wettin die Mark Meißen erworben hatte, sind die Wettiner erbliche Markgrafen von Meißen geblieben. Sie be- günstigten mit allen Mitteln die Einwanderung deutscher Bauern. Nach der Eroberung Thüringens im Jahre 1247 reichte ihr Besitz von der Oder bis zur Werra, vom Erzgebirge bis zum Harz, erstreckte sich also über den größten Teil von Mitteldeutsch- land. 1423 wurde dem Markgrafen Friedrich dem Streitbaren von Meißen vom Kaiser Sigismund das Herzogtum Sachsen (die Gegend von Wittenberg) und damit die Kurwürde verliehen. Erst von da ab wurde der Name Sa chsen, der früher das Gebiet der unteren Elbe und Weser bezeichnete, auch für Meißen und Thüringen gebräuchlicher; heute wird das frühere eigentlich sächsische Gebiet oft N i e d e r s a ch s e n genannt im Gegensatz zu Obersachsen, dem Gebiet der Thüringer. 1485 wurden die wettinischen Lande unter die Söhne Fried- richs des Sanftmütigen geteilt: Ernst erhielt das Herzogtum Sachsen und Thüringen als K u r f ü r st e n t u m. Albert Meißen als Herzogtum. Dadurch entstanden die zwei Linien des Wettiner Fürstenhauses: die Ernestinische und die Albertinische. 8*
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