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1. Deutsche Bürgerkunde - S. 65

1894 - Leipzig : Voigtländer
65 werbsunsähigkeit gezahlten Rente; ihre Höhe richtet sich nach der Größe der Verletzung und der Höhe des bisherigen Arbeitsver- dienstes und wird durch Schiedsgerichte, denen auch Arbeiter an- gehören, festgesetzt. Hat der Unfall den Tod des Arbeiters her- beigeführt, so erhaltenseine Angehörigen (Witwe, Kinder, Eltern) eine bestimmte jährliche Rente als Schadenersatz. Die Kosten dieser Versicherung werden gleichfalls durch Beiträge, die nach der Höhe des gezahlten Lohnes bemessen sind, beschafft und zwar allein durch die Beiträge der A r b c i t g e b e r. In der Unfallversicherung waren 1892 nicht weniger als 18 Millionen Personen versichert und wurden über 32 Millionen Mark an Entschädigung gezahlt. 6. I n v a l i d i t ä t s - und Altersversicherung. (Gesetz vom Jahre 1889.) Die Erwerbsunfähigkeit, die jedem in ehrlicher Arbeit Er- grauten schließlich droht und ihm das Leben verbittert, ist jetzt gleichfalls gemildert durch die Jnvaliditäts- und Altersver- sicherung. Durch sie sind nicht weniger als 11 Millionen Deutsche bei hohem Alter oder eintretendem Siechtum in ihrer Lebens- führung gesichert. Die Invalidenrente erhält jeder, der dauernd erwerbsunfähig geworden ist, die Altersrente der, welcher das 70. Lebensjahr vollendet hat. Auch hier unterliegt jeder Arbeiter dem Versicherungs- zwange. Er muß wöchentliche Beiträge zahlen, die sich nach der Höhe seines Arbeitslohnes richten, der Arbeitgeber muß eben- soviel beitragen, und das Reich giebt zu jeder Rente einen Zuschuß von 50 M. hinzu: so kommt eine mit der Zahl der Beitrags- jahre steigende, zwar geringe Summe, aber immerhin doch eine solche zusammen, die den Arbeiter gegen völlige Armut schützt. Nach dem Arbeitslohn unterscheidet das Gesetz 4 Lohnklassen: I. Kl. bis 350 M. jährliches Einkommen, Ii. „ „ 550 „ Iii. „ „ 850 „ Iv. „ über 851 „ Die wöchentlichen Beiträge, von denen Arbeitgeber und Arbeiter jeder die Hälfte zu entrichten haben, betragen für I. 14 'Pf., Ii. 20 Pf., Iii. 24 Pf., Iv. 30 Pf. Auch kann ja späterhin, wenn erst die Versicherung sich ein- gelebt hat und ihre Kosten zu übersehen sind, die Jahresrente für den einzelnen sehr wohl erhöht werden. Eine Witwen- und Waisenversicherung für Ar- beiter wird bald eingerichtet werden und'so auch diese Unglück- lichen gegen die schlimmsten Sorgen schützen. Giese Bllrgerkunde. 5
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