Anfrage in Hauptansicht öffnen
Dokumente für Auswahl
Sortiert nach:
Relevanz zur Anfrage
1915 -
Halle a.d.S.
: Buchh. des Waisenhauses
- Autor: Ehringhaus, Friedrich
- Sammlung: Politikschulbuecher Kaiserreich
- Schulbuchtyp (WdK): Lehrbuch
- Bildungsstufen (OPAC): Sonstige Lehrmittel, alle Lernstufen
- Inhalt Raum/Thema: Gesellschaftskunde
- Geschlecht (WdK): koedukativ
b) Krondotation szivilliste).
Er erhält ca. 18 Mill. M.
b) Als Kaiser erhält er nichts; aber b)
er hat einen Dispositionsfonds für
Gnadenbewilligungen.
c) Porto - und Gebührenfreiheit für Post c)
und Telegraphie; Steuerfreiheit.
o)
a) Er ernennt nur die Richter, die in
seinem Namen Recht sprechen.
b) Er hat das Recht der Begnadigung
und Strafmilderung.
c)
C. Richterliche Gewalt.
a) Er ernennt die Reichsrichter auf Vor-
schlag des Bundesrats.
b) Wie in Preußen.
o) Er führt die Bundesexekution aus
(ist noch nie vorgekommen).
a) Er schlägt Reichsrichter vor.
d)
c) Er schlichtet Bnndesstreitigkeiten und
beschließt Bnndesexekution.
Anmerkung. Die Aufzählung aller Rechte des Königs umfaßt nicht den Umfang seiner Rechte; denn er ist
zu allem berechtigt, soweit ihn die Verfassung nicht beschränkt, der Kaiser dagegen hat gesetzlich nur die Rechte, die
ihm die Verfassung zugesteht. Dem Bundesrat stehen grundsätzlich alle Funktionen zu, welche nicht ausdrücklich anderen
Organen des Reichs übertragen sind. Tatsächlich ist es ja anders. Siehe S. 22, Sinnt.
Co
Organe der Staaten: König, Kaiser, Bundesrat.