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1. (Pensum der Obertertia): Die brandenburgisch-preußische Geschichte, seit 1648 im Zusammenhange mit der deutschen Geschichte - S. 12

1886 - Berlin : Weidmann
12 Die bhmischen Luxemburger. Iv. Die Herrschast der bhmischen Luxemburger 1378-1415. (Karl Iv. 13471378; sein Sohn Wenzel 13781400; Ruprecht von der Pfalz 14001410; Sigismund 14101437.) 7._ Karl Iv. [13731378. Vereinigung der Mark mit Bh-me Herstellung der Ruhe.^ Karl Iv. fhrte die Regierung im Namen seines minderjhrigen Sohnes Wenzel; er schlo sofort mit den Nachbarn der Mark Friedensvertrge, lste verpfndete Landes-teile ein und stellte im Innern einen geordneten Rechtszustand her1). Um alles dies desto sicherer durchfhren zu knnen, verband er im Einverstndnis mit den mrkischen und bhmischen Stnden die Marken mit der Krone Bhmen; die ersteren gerieten hierdurch zwar in eine untergeordnete Stellung, konnten aber nur so vor weiteren Verlusten geschtzt werden. Unter den Stdten, deren Handel jetzt erst wieder gedeihen konnte, blhten namentlich Frankfurt a. O. und Tangermnde an der Elbe auf. Sigismund [13781415. Verpfndungen. Elender Zustand Z er Mcrrk^. Karl Iv. teilte bei seinem Tode 1378 die bhmischen Staaten, und hierbei fiel die Mark Brandenburg an Sigismund, der damals wenig der zehn Jahre alt war und spter nur damit beschftigt war, sich als Gemahl Marias, der Erbtochter Ludwigs des Groen, in den Besitz Ungarns'"z setzen. Um die ungarischen Groen, welche ihm das Land vorzuenthalten suchten, mit Erfolg bekriegen zu knnen, bedurfte er reichlicher Geldmittel, und diese sollten ihm nun die Marken verschaffen, die er schlielich samt der Kurwrde 1388 an seinen mhrischen Vetter Jobst ver-pfndete; ausgenommen war nur die Neu mark, die er jedoch 1402 an den deutschen Ritterorden in Preußen verkaufte. Whrend nun Jobst von Mhren (13881411) die Marken vollends als Geldquelle betrachtete und in der schamlosesten Weise aussaugte, richtete der ritterliche Adel des Landes, voran die ') Besonders wichtig war die Einfhrung eines Landbuches, in welchem genau alle ffentlichen Einknfte und deren Lehnsinhaber verzeichnet wurden; der Kaiser wute jetzt, was er an Abgaben zu fordern hatte, und konnte einer unrechtmigen Verminderung derselben entgegentreten.
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