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1908 -
Leipzig
: Jansa
- Autor: Pasig, Paul
- Hrsg.: ,
- Sammlung: Politikschulbuecher Kaiserreich
- Bildungsstufen (OPAC): Sonstige Lehrmittel, alle Lernstufen
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lcgenheiten: Amts- und Landgerichte,
Oberlandesgerichte und das Reichs-
gericht in Leipzig. Dazu kommen noch das
Kammergericht in Berlin und das
Ober st e Landesgericht in München.
Die Amtsgerichte entscheiden über geringere
Zivil- und Kriminalfälle, über letztere, die Straf-
fälle, durch die mit ihnen verbundenen Schöf-
fengerichte, die sich aus einem gelehrten
Richter (Amtsrichter) und zwei Laienrichtern
(Schöffen) zusammensetzen. Die Landge-
richte sind zuständig zunächst für Beschwerden
und Berufungen gegen amtsgerichtliche Entschei-
dungen und Erkenntnisse der Schöffengerichte, so-
dann für alle schwierigern Zivil- und Kriminal-
fälle. Ueber erstere entscheiden die Zivilkam-
mern, über letztere entweder die aus fünf
gelehrten Richtern sich zusammensetzenden Straf-
kammern, oder, wenn es sich um die
schwersten Straftaten handelt, das mit dem Land-
gerichte verbundene Schwurgericht, das aus
drei gelehrten Richtern und zwölf aus dreißig aus
gelosten Geschworenen unter einem Vorsitzenden,
dem „Obmann", besteht. Gegen Schwurgerichts-
und Strafkammererkenntnisse ist z. Z. keine Be-
rufung zulässig; sie sind daher endgültig,
wenn nicht durch Revision beim Reichsge-
richte eine ganze oder teilweise Aufhebung des Ur-
teils und eine neue Verhandlung der Straf-
ache erfolgt (siehe später). Gegen landge-
D (nimmt.