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1. Bürgerkunde des Hansa-Bundes - S. 3

1911 - Berlin : Hansa-Bund für Gewerbe, Handel und Industrie
— 3 — ihrer Aufgaben nötigen Gelder zu besorgen. Die Statistik (S. 272) beschäftigt sich mit der zahlenmäßigen, vergleichenden Darstellung der Zustände im Staat. 2. Geschichtliche Grundlagen.*) Germanische Zeit. Periode der Stammesreiche. Fränkische Monarchie. Dritte Periode 847—1495. Hie Königtum, hie Macht der Territorialherrn. Wahlreich. Goldene Bulle. Vierte Periode. Sieg der Territorialherrn. West- fälischer Friede 1648. Rheinbund. 1806. Niederlegung der Kaiserwürde. Rheinbundakte. Wiener Kongreß. Deutscher Bund. Bundestag. Bundes- versammlung. Engerer Rat. Plenum. Bundesheer. Deutscher Zollverein. Kontinentalsperre. Pariser Februar-Revolution. Vorparlament. Deutsche Nationalversammlung. Grundrechte des Volkes. Verfassung des Deutschen Reiches. Rumpfparlament. Dreikönigsbündnis. Erfurter Unions-Verfassung. Vierkönigsbündnis. Olmützer Konvention. Fürstentag. Großdeutsche Partei. Kleindeutsche Partei. Deutscher Nationalverein. Schleswig-Holsteinsche Frage. Vertrag von Gastein. Prasrer Frieden. Mainlinie. Verfassung des Norddeutschen Bundes. Schutz- und Trutzbündnisse. Zollvereinsabmachung. Krieg mit Frankreich. Novemberverträge. Deutsches Reich. Frankfurter Frieden. Elsaß-Lothringen. Die äußere Geschichte des deutschen Volkes beginnt mit der so- genannten „germanischen Zeit“. Die Germanen (Germänner, Nachbarn) zerfallen in West- und Ostgermanen (Skandinaven und gotisch-vandalische Völker). Erstere sind die späteren Deutschen — (vom gothischen thiuda = Volk) — eine Bezeichnung, die unter Hein- rich I. aufkam. Die ostdeutsche Völkerschaft bildete eine in sich geschlossene Waffen- und Rechtsgemeinschaft entweder mit republi- kanischer oder monarchischer Verfassung. Allmählich verschwinden die Namen der Völkerschaften und es bilden sich große Stamm es - rei che (zweite Periode) mit Gesamtnamen und einheitlicher Ver- fassung. In dieser Zeit übernahm der Stamm der Franken (Freie) die Führung der germanischen Völker. Vom Jahre 481—887 herrschte die fränkische Monarchie, welche sich auf Mittelfranken und Italien, Ost- und Westfranken erstreckte. Nach den Verträgen von Verdun (843) und Mersen (870) bleibt von 887 ab das Frankenreich dauernd nach den sprachlichen Verschiedenheiten geteilt. Die dritte Periode der deutschen Geschichte bildet die Zeit von 843—1495. In dieser Epoche entwickeln sich die Keime für die gesamte fernere Entwicklung des Deutschen Reiches, für seinen Niedergang und für sein Aufblühen bis auf unsere Zeit. Hie Königtum, hie Macht der Territorialherren. Dieses König- tum verliert einmal gegenüber den geistlichen und weltlichen Großen, aber auch nach unten gegenüber den Bewohnern der Gebiete erheblich an tatsächlicher Macht. Das Deutsche Reich löst sich in eine größere *) Lamprecht, Deutsche Geschichte 1899ff. bis 1909; Plötz, Auszug aus der Geschichte. Leipzig 1910. ; '
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