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1909 -
Breslau
: Hirt
- Autor: Pondorf, E.
- Hrsg.: Viergutz, Felix
- Sammlung: Politikschulbuecher Kaiserreich
- Bildungsstufen (OPAC): Sonstige Lehrmittel, alle Lernstufen
- Inhalt Raum/Thema: Gesellschaftskunde
A. Aus der deutschen Perfassungsqeschichte.
Tie Herrschaft der Ältesten. Lange vor Christi Geburt wanderten
unsere Vorfahren, von den Römern Germanen genannt, von Osten her
in unser Vaterland ein. Bei ihrem Zusammentreffen mit den Römern
waren manche Stämme noch in einer langsamen Wanderung von Ost
nach West begriffen. Es wurde ihnen von ihren Fiihrern jedes Jahr
neues Land zum Anbau zugeteilt. Die Römer geboten dieser Bewegung
dadurch halt, daß sie die Rhein- und Donaugegenden besetzten und die
Stromübergänge durch feste Plätze sicherten. Dadurch wurden die Ger-
manen zwischen jenen Strömen, der Weichsel, der Nord- und Ostsee
seßhaft. Die Äcker kamen aber nicht in den Alleinbesitz einzelner,
sondern gehörten den Gemeinden. Eine Anzahl von Familien, die
ursprünglich verwandt waren, bewohnte eine ihnen zugewiesene Ackerflur
und bildete die Gemeinde (Markgenossenschaft). Die Ältesten dieser
Gemeinden teilten jeder Familie jährlich eine bestimmte Ackerfläche zu.
Die Ältesten (Vorsteher, Fürsten) bildeten auch die Obrigkeiten der Ge-
meinden. Mit den wehrhaften Freien berieten sie in den Gemeinde-
versammlungen ihre Angelegenheiten und beschlossen über sie. Wald
und Weide blieben den Gliedern der Markgenossenschaft zu gemein-
samer Benutzung überlassen. Eine Anzahl der Gemeinden schloß sich
zur Hundertschaft zusammen, mehrere Hundertschaften bildeten den Gau.
Auch diese weiteren Verbände wurden von Ältesten geleitet. Die Aus-
gabe dieser weiteren Verbände, besonders die des Gaues, war um-
fassender; denn sie betraf das Wohl und Wehe des ganzen Volkes.
Die Gauvorsteher oder Fürsten hatten den Frieden innerhalb der Gau-
grenzen ausrecht zu erhalten, aber auch das Verhalten zu andern Völker-
schaften zu regeln und über Krieg und Frieden zu beschließen; doch
faßten sie auch solche Beschliisse nicht ohne Zustimmung der Ver-
sammlung der freien Männer. Für den Fall eines Krieges wählte
die Versammlung wohl aus den Ältesten den Herzog, dessen Gewalt
aber mit dem Friedensschlüsse aufhörte. Der Gau bildete den Staat;
doch war dieser noch ein sehr loser Verband. Bei manchen Stämmen
hat es aber auch schon in den älteren Zeiten Könige gegeben, die im
Besitze größerer Macht waren als die Gauvorsteher.
Das Land. Ein reichgegliedertes Land war von den deutschen
Stämmen eingenommen. Mit belaubten Bergen wechselten fruchtbare
Abhänge, mit milden Tälern, mit wasserreichen Bruchgegenden und
sumpfigen Marschen dürre Heideländer und unfruchtbare Dünen, mit