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1909 -
Breslau
: Hirt
- Autor: Pondorf, E.
- Hrsg.: Viergutz, Felix
- Sammlung: Politikschulbuecher Kaiserreich
- Bildungsstufen (OPAC): Sonstige Lehrmittel, alle Lernstufen
- Inhalt Raum/Thema: Gesellschaftskunde
Die preußische Verfassung.
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setzte das höchste Wesen wieder ein, führte aber das Blutregiment
weiter. Allmählich überwog bei dem französischen Volke die Sehnsucht
nach Ruhe und Ordnung, die ruhigen Bürger gewannen die Oberhand,
die Schreckensherrschaft ließ nach, auch Robespierre wurde hingerichtet.
Vollständig hat die Ordnung in Frankreich aber erst Napoleon Bona-
parte hergestellt. Durch seine Siege in Italien über die Österreicher
wurde dieser Liebling des Volkes Mitglied der Regierung, als Erster
Konsul Herr von Frankreich und endlich 1804 unter allgemeiner Zu-
stimmung des Volkes als Napoleon I. Kaiser der Franzosen.
Die Juli- und die Februarrevolution (1830 und 1848). Nach dem
Sturze Napoleons 1815 wurde der Bruder des ermordeten Königs,
Ludwig Xviii., König, nachdem er eine neue Verfassung gegeben und
beschworen hatte. Nach seinem Tode folgte ihm der dritte Bruder,
Karl X. Mit ihm endete im Jahre 1830 die Herrschaft der Bourbonen,
die sich bei den Franzosen nicht beliebt zu machen gewußt hatten. Im
Juli jenes Jahres vertrieb nämlich das Volk den König und setzte
einen seiner Verwandten, Louis Philipp, an seine Stelle. Unter ihm
wuchs die Partei der Republikaner zu einer solchen Macht, daß sie im
Februar des Jahres 1848 auch diesen König entthronen konnte. Zum
Präsidenten der neuen Republik wählte das Volk Louis Napoleon,
den Sohn des ehemaligen Königs von Holland, den Neffen des ersten
Napoleon. Er ging die Wege seines Oheims, stellte Ruhe und Ordnung
in Frankreich her und wurde ebenfalls von der großen Mehrheit des
französischen Volkes als Napoleon Iii. zum Kaiser erhoben (1851).
Die Schlacht bei Sedan machte seiner Herrschaft ein Ende; seitdem ist
Frankreich wieder Republik.
Die preußische Verfassung.
Nach dem Jahre 1815 gaben mehrere süddeutsche Fürsten ihren
Völkern Verfassungen, Preußen blieb unter Friedrich Wilhelm Iii. ab-
soluter Staat. Im Jahre 1848 aber entschloß sich Friedrich Wilhelm Iv.,
seinem Volke ebenfalls eine Verfassung zu geben. Nach vielen frucht-
losen Verhandlungen kam sie 1850 zustande; seitdem ist auch Preußen
in die Reihe der konstitutionellen Staaten eingetreten. Nach der Ver-
fassung sind alle Preußen vor dem Gesetze gleich. Die persönliche
Freiheit ist gewährleistet. Niemand darf seinem gesetzlichen Richter
entzogen werden, Strafen können nur in Gemäßheit der Gesetze an-
gedroht oder verhängt werden. Das Eigentum ist unverletzlich, der
Genich der bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechte ist unabhängig
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