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1. Land und Stadt - S. 91

1905 - Leipzig : Dürr
91 5. Aus Sohmeys „Gespräch über das Ansiebelungswesen in den Provinzen Posen und Westpreußen." Zch: Die Ansiedlungs-Kommission für Posen und Westpreußen besteht seit dem Zahre 1886. Zn diesem Zahre wurde von der preu- ßischen Regierung ein Gesetz erlassen, dessen Zweck und Ziel es ist: Zur Stärkung des Deutschtums in den Provinzen Posen und West- preußen möglichst viel polnische Großgüter auszukaufen, sie zu par- zellieren, in lebensfähige Dorffchaften umzuwandeln und mit größern und kleinern deutschen Lauern zu besiedeln. Brinkhöfer: Za so! Aber das kostet doch sicher 'ne höllische Portion? Zch: Freilich! Die Gesetzgeber sind aber, wo es sich um eine so große Aufgabe handelte, vor den Kosten nicht zurückgeschreckt, sondern haben zur Ausführung des Gesetzes gleich 100 Millionen Rlark ausgeworfen. Brinkhöfer: 100 Millionen Mark! was du sagst! Und diese Summe . . . Zch: wird vorschriftsmäßig verwandt zum Ankauf der Großgüter und zu ihrer erstmaligen Einrichtung in Höfe und ordnungsmäßige Gemeinden. Brinkhöfer: Zetzt habe ich schon Respekt vor der Sache. Zch: Sie müssen sich übrigens gleich merken, daß die Provinzen Posen und Westpreußen außer der Ansiedelungs-Kommission auch noch eine General-Kommission haben, deren Sitz in Bromberg ist. Da diese Behörde sich ebenfalls mit der Ansiedelung von Bauern, oder wie man sagt, mit innerer Kolonisation befaßt, so ist sie leicht mit der Ansiede- lungs-Kommission zu verwechseln, was denn auch häufig genug geschieht. Brinkhöfer: Richt zu verwundern, wenn für eine und dieselbe Tätigkeit in denselben Provinzen zwei verschiedene Behörden einge- setzt sind! Zch: Za, aber es sind doch einige sehr wichtige Unterschiede zu beachten. Die General-Kommissionen haben es nämlich mit den Ren- tengutsgesetzen zu tun, die im Zahre 18^0/91 erlassen wurden und sich auf alle Provinzen erstrecken; es gibt daher auch eine größere Zahl von General-Kommissionen. Das Ansiedelungsgesetz gilt dagegen aus- schließlich für die beiden Provinzen Posen und Westpreußen und soll nur deutschen Bauern zugute kommen. Dann kommt noch hinzu, daß die General-Kommissionen die Güter nicht selber kaufen und teilen können. Dieses bleibt vielmehr Privat- leuten überlasten, die natürlich ein Zntereste daran haben, möglichst viel aus dem Verkauf der Güter herauszuschlagen, die Ansiedler also möglichst hoch zu belasten, womit jedoch nicht gesagt sein soll, daß
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