Anfrage in Hauptansicht öffnen

Dokumente für Auswahl

Sortiert nach: Relevanz zur Anfrage

1. Kleine Bürgerkunde - S. 51

1914 - Kempten [u.a.] : Kösel
Das gleiche Wahlrecht, Kritik und Urteil 51 zufällig auch sechs bunt zusammengewürfelte Wahl- berechtigte zusammenhausen? Grund und Boden er- heischt auch Berücksichtigung, er bildet ja das Vater- land. Eine rein mechanische Berücksichtigung des Grund und Bodens, also etwa nach dem Flächenmaß, wäre aber auch einseitig. Ein paar hundert Morgen Heideland oder Moorboden bilden gewiß auch ein be- trächtliches Stück des Vaterlandes, aber doch ein ziem- lich wertloses. Etliche Quadratmeter der Großstadt sind nur ein winziges Stück des vaterländischen Bodens, aber das Kaufhaus, das darauf steht, stellt einen großen Wert dar und gewährt vielen Leuten Nahrung und Verdienst. Es hat für das wirtschaftliche Leben ganz andere Bedeutung als meilenweites Heideland. Es müßten also bei der Wahlberechtigung berücksichtigt werden die Bevölkerungszifser, die Bodensläche, der Wert der Bodensläche und der darauf ansässigen Bevölkerung, soweit er wirtschaftlich erfaßbar ist, also der Steuerkraft. So bestimmt auch die französische Verfassung von 1791 im ersten Abschnitt des ersten Kapitels: Die Volks- vertreter sollen unter die 83 Departements nach dem dreifachen Verhältnisse des Flächeninhaltes, der Volks- menge und der direkten Abgaben verteilt werden. Und diese französische Revolutionsverfassung war gewiß nicht reaktionär! Ob bei der Bevölkerung auch noch Unterschiede ge- macht werden sollen, etwa nach dem Bildungsgrade, ist viel umstritten und hier, weil zu weit führend, nicht zu erörtern. Was sich dafür und dagegen sagen läßt, ist übrigens so ziemlich alles gesagt worden in der Frankfurter Nationalversammlung von 1848/49, na- mentlich von den Abgeordneten Bassermann und Vogt; man vergleiche die Stenographischen Berichte Band Vii S. 5250 f. 4*
   bis 1 von 1
1 Seiten  
CSV-Datei Exportieren: von 1 Ergebnissen - Start bei:
Normalisierte Texte aller aktuellen Treffer