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1914 -
Kempten [u.a.]
: Kösel
- Autor: Seidenberger, Johann Baptist
- Sammlung: Politikschulbuecher Kaiserreich
- Bildungsstufen (OPAC): Sonstige Lehrmittel, alle Lernstufen
- Inhalt Raum/Thema: Gesellschaftskunde
Das gleiche Wahlrecht, Kritik und Urteil
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zufällig auch sechs bunt zusammengewürfelte Wahl-
berechtigte zusammenhausen? Grund und Boden er-
heischt auch Berücksichtigung, er bildet ja das Vater-
land. Eine rein mechanische Berücksichtigung des
Grund und Bodens, also etwa nach dem Flächenmaß,
wäre aber auch einseitig. Ein paar hundert Morgen
Heideland oder Moorboden bilden gewiß auch ein be-
trächtliches Stück des Vaterlandes, aber doch ein ziem-
lich wertloses. Etliche Quadratmeter der Großstadt sind
nur ein winziges Stück des vaterländischen Bodens,
aber das Kaufhaus, das darauf steht, stellt einen großen
Wert dar und gewährt vielen Leuten Nahrung und
Verdienst. Es hat für das wirtschaftliche Leben ganz
andere Bedeutung als meilenweites Heideland. Es
müßten also bei der Wahlberechtigung berücksichtigt
werden die Bevölkerungszifser, die Bodensläche, der Wert
der Bodensläche und der darauf ansässigen Bevölkerung,
soweit er wirtschaftlich erfaßbar ist, also der Steuerkraft.
So bestimmt auch die französische Verfassung von 1791
im ersten Abschnitt des ersten Kapitels: Die Volks-
vertreter sollen unter die 83 Departements nach dem
dreifachen Verhältnisse des Flächeninhaltes, der Volks-
menge und der direkten Abgaben verteilt werden. Und
diese französische Revolutionsverfassung war gewiß nicht
reaktionär!
Ob bei der Bevölkerung auch noch Unterschiede ge-
macht werden sollen, etwa nach dem Bildungsgrade, ist
viel umstritten und hier, weil zu weit führend, nicht zu
erörtern. Was sich dafür und dagegen sagen läßt,
ist übrigens so ziemlich alles gesagt worden in der
Frankfurter Nationalversammlung von 1848/49, na-
mentlich von den Abgeordneten Bassermann und Vogt;
man vergleiche die Stenographischen Berichte Band Vii
S. 5250 f.
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