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1. Die deutsche Geschichte bis zum Westfälischen Frieden - S. 19

1900 - Berlin : Weidmann
Die Verfassung. 19 Burgund, 3. durch Alemannien, der das frnkische Herzoge gesetzt wurden, und 4. durch Bayern, das aber seine erblichen Herzoge behielt. Trotz dieser ueren Macht sank das Ansehen der Merovinger immer mehr, denn 1. wurde das Reich jedesmal unter allen mnnlichen Erben geteilt und nur zweimal noch unter den Knigen Chlotar I. (558) und Chlotar Ii. (613) auf kurze Zeit vereinigt; 2. herrschten zwischen den Gliedern des Knigshauses bestndige Fehden, die namentlich unter den Kniginnen Frede-gnnde (in Soissous) und Brunhilde (in Metz) zu einem furchtbaren Rachekriege ausarteten; 3. fielen die verschiedenen Landesteile immer mehr nach ihren Nationalitten auseinander: Austrasieu (Ostland) war berwiegend germanisch, Neustrien (Westland) dagegen und Burgund berwiegend romanisch. Die Verfassung. ^Knigtum und Volksversammlung.) Die Verfassung des frnkischen Reiches war im wesentlichen germanisch; denn 1. an der Spitze stand das Knigtum1), das a) der den gesamten Heerbann gebot, b) die oberste Rechtspflege ausbte und o) die oberste Leitung der Kirchenangelegenheiten besa. 2. Die Grafen (comites), vom König eingesetzt, fhrten a) den Heerbann ihrer Grafschaft, leiteten b) die Gerichtstage und verwalteten c) die kniglichen Einknfte aus den Gtern. 3. Die Herzoge (duces), der mehrere Gaue gesetzt, waren ursprnglich nur fr den Krieg bestimmt, blieben aber spter, besonders im deutschen Teile des Frankenreiches, auch in Friedenszeiten im Amte und erlangten dem Könige gegenber eine selbstndigere Stellung. 4. Die Volksversammlung, nur aus den freien Franken bestehend, beriet a) der neue Gesetze und war b) zugleich Heerschau; da sie anfangs im Mrz, spter im Mai zusammentrat, wurde sie Mrz- oder Maifeld genannt. Die ganze Verfassung bezog sich im Anfange nur auf die freien Franken; denn den unterworfenen Romanen gegenber besa der König das Recht der rmischen Kaiser. Erst spter, als Germanen und Romanen mehr mit einander verschmolzen, wurden die letzteren den Franken gleichgestellt. sdas Lehnswesen.) Wie alle Germanen, so hatten auch die 18. ') Seine Abzeichen sind: der goldene Kranz um das Haupt, der Stab in der Hand und der mit Ochsen bespannte Wagen.
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