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1. Die deutsche Geschichte bis zum Westfälischen Frieden - S. 40

1900 - Berlin : Weidmann
40 Konrad Ii. 10241039. 3. Die Zeit der Krankenkaiser 10241125. Konrad Ii. 10241039. Wahrer und Mehrer des Reiches.] Die Wahl des frnkischen Grafen Konrad!) erfolgte auf der schnen Rheinebene bei Oppenheim fast einstimmig: er war ein Urenkel Kon-rads des Roten ( 30) und ein Vetter des Herzogs Konrad von Krnten, seines Mitbewerbers um die Kmgskrone. Konrad Ii. ging mit mnnlichem und praktischem Sinne an seine schwierige Aufgabe. Er trat zwar die Mark Schleswig an Kn.ut den Groen, den König von Dnemark, England und Norwegen, ab, aber nur, um an diesem mchtigen Herrscher, der berdies in Dnemark das Christentum zur vollen Anerkennung brachte, einen treuen Freund zu erhalten. Dafr gewann er zunchst die Lausitz zurck, indem er den Polenknig Miecislaw [mjetschislaf], Boleslaws Sohn, vollstndig besiegte und zur Unterwerfung unter die Oberhoheit des Reiches zwang. Dann sicherte er sich durch einen Vertrag das Knigreich Burgund, auf das schon sein Vorgnger Rechte erworben hatte. Hierdurch geriet er aber in Streit mit seinem Stiefsohne, dem Schwabenherzoge Ernst, der als Sohn einer Nichte des letzten Bnr-guuderknigs Ansprche auf die Erbschaft zu haben glaubte. Im Kampfe besiegt, unterwarf sich Ernst und wurde auf die Festung Giebichenstein bei Halle gebracht, auf Frbitte seiner Mutter Gisela aber nach zwei Jahren aus der Haft entlassen. Der König war sogar bereit, ihm Schwaben unter der Bedingung zurckzugeben, da er seinen trenesten Freund Werner von Kiburg (bei Zrich) bekriegen helfe. Dazu verstand sich jedoch Ernst nicht; er zog sich vielmehr auf eine Felsenburg im Schwarzwalde zurck und fhrte ein Abenteurerleben, bis er und fein Freund Werner (1030) im Kampfe den Tod fanden. [Erblichkeit der Lehen 1037.] Auf seinem zweiten Rmerzuge that Konrad einen beraus wichtigen Schritt- er erlie nmlich 1037 ein Lehnsgesetz, wonach 1. ein Lehnsherr seinen Vasallen nur dann ein Lehn entziehen durfte, wenn ein von dem Gerichte feiner Standes-genossen anerkanntes Verbrechen vorlag, und wonach 2. ein Vasall sein Lehn auf seinen Sohn vererben durfte. Dadurch wurden namentlich die kleineren Vasallen (italien. Valvassoren) vor ihren un-mittelbaren Herren geschtzt und fr ihren obersten Lehnsherrn, den ') Nach seinem Beinamen der Salier" heit die folgende Knigsreihe auch die salische.
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