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1. Staats- und Volkswirtschaftslehre - S. 73

1906 - Halle a.S. : Schroedel
73 [§ 1*3] bestimmt. Entweder sind es Rohstoffe, zu denen auch die Produkte, d. h. die Erzeugnisse der Landwirtschaft, gehören, oder Halbfabrikate, die weiterer Berarbeitung harren, oder Fabrikate. Unter den letzteren scheidet man Waren, die der Berzehrung dienen (Back- und Fleischwaren, Getränke, Tabak), weiter kourante oder umlausende Waren, die aus Lager gehalten werden können und überall gebraucht werden (Bekleidung, Möbel, Geräte, — alles im weitesten Sinne, Beleuchtung, Seise, Papier usw.) und endlich größere technische Kon- struktionen, die je nach der Verwendung individualisiert und deshalb zum größten Teile bestellt werden müssen (Bauten, Maschinen, Eisenbahnmaterial, Instrumente usw.). Die Waren haben durch ihre Güte oder Qualität bedingte Abstufungen. Eine wesentliche Verschlechterung bedeutet die Fälschung, d. h. das Verleihen des Scheins der Güte oder Echtheit. Dies geschieht durch minder- wertige Rohstoffe oder oberflächliche Arbeit, so vor allem bei Lebens- mitteln, Hausgerät, Galanterie- und Bijouteriewaren. Namentlich bei den beiden letzteren wird die Nachfrage künstlich hervorgerufen bez. gesteigert, obwohl für sie nur ein mäßiges Bedürfnis besteht. Allerdings ist im Lause der letzten Jahre die Güte vieler Waren zurückgegangen, ohne daß von einer volkswirtschaftlichen Schädigung die Rede sein kann. So werden jetzt Kleiderstoffe vielfach in ge- ringerer Qualität, dafür auch billiger als früher hergestellt, die aber doch hinreichende Haltbarkeit ausweisen. Auch Möbel erfüllen voll- kommen ihren Zweck, wenn sie dem Käufer ein Menschenalter lang gedient haben, für den Enkel hier zu sorgen, verbieten meist die Einkommensverhältnisse und — die Mode. Von den Waren dient der überwiegende Teil als Nahrungs- und Genuß- und als Ge- brauchswaren, nur ein kleiner Teil besteht in Luxuswaren. Allerdings sind die Grenzen oft schwer zu ziehen, was Nahrungs- und Genuß- mittel sind: Kakao, Wein, Obst, Gemüse können beides sein, selbst. Austern und Sekt, die ohne Zweifel zu den Genußmitteln rechnen, werden für den Kranken zur Nahrung. Ebenso verhält es sich mit Gebrauchs- und Luxuswaren, — das eigene Fuhrwerk ist für den Großkaufmann, für den Zeit Geld bedeutet, schwerlich ein Luxus (§ 19 b)f und bei den Gegenständen der Kunst muß entschieden be- tont werden, daß sie vielfach den Charakter von Gebrauchswaren tragen, da sie der Pflege idealen Sinnes dienen, der für die Volks- wirtschaft von größter Bedeutung ist. Es läßt sich auch schwer trennen, welche Waren als unbedingt notwendig, welche als wünschens- wert, welche als entbehrlich bezeichnet werden dürfen. Ein Teil der Waren bleibt beliebig vermehrbar, nämlich die Landesprodukte. Aber auch die meisten Bodenschätze sind vorläufig hierzu zu rechnen, da sie meist noch, wie z. B. die Steinkohle, für Jahrtausende vor- halten. Auch die Erzeugnisse der Industrie gehören hierher, ebenso die literarischen und musikalischen Werke, sowie die Werke der ver- vielfältigenden Künste (Holzschnitt, Steindruck, Stahl- und Kupfer-
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