Anfrage in Hauptansicht öffnen

Dokumente für Auswahl

Sortiert nach: Relevanz zur Anfrage

1. Staats- und Volkswirtschaftslehre - S. 164

1906 - Halle a.S. : Schroedel
164 [§30] Belästigung des Handels und der stark verminderten Veranlassung zu Steuerhinterziehungen, die bei Wertzöllen viel stärker ist. Werden bei einzelnen Maßzöllen mehrere Qualitäten oder Fabrikationsstadien unterschieden, so ist von Gradations- oder Staffelzöllen zu reden, die sich den Wertzöllen nähern. d) Die Arten der Aufwandsteuern. Bezüglich der Arten der Aufwandsteuern muß geschieden werden zwischen den von der heimischen Gütererzeugung und den von der ausländischen Einfuhr erhobenen. Der Zolltarif vom 25. Dezember 1902 zählt 946 Waren- arten, die aber nicht sämtlich steuerpflichtig sind, in folgenden 19 Gruppen aus: 1. Erzeugnisse der Land- und Forstwirtschaft und andere tierische und pflanzliche Naturerzeugnisse; Nahrungs- und Genußmittel; 2. Mineralische und fossile Rohstoffe, Mineralöle; 3. Zubereitetes Wachs, feste Fettsäuren, Paraffin und ähnliche Kerzen- stoffe, Lichte, Wachswaren, Seifen und unter Verwendung von Fetten, Ölen oder Wachs hergestellte Waren; 4. Chemische oder pharmazeutische Erzeugnisse, Farben oder Farbwaren; 5. Tierische oder pflanzliche Spinn- stoffe oder Waren daraus; Menschenhaare: zugerichtete Schmuckfedern; Fächer und Hüte; 6. Leder und Lederwaren; Kürschnerwaren; Waren aus Därmen; 7. Kautschukwaren; 8. Geflechte und Flechtwaren aus pflanzlichen Stoffen mit Ausnahme der Gespinstfasern; 9. Besen, Bürsten, Pinsel und Siebwaren; 10. Waren aus tierischen oder pflanzlichen Schnitz- oder Formerstoffen; 11. Papier, Pappe und Waren daraus; 12. Bücher, Bilder, Gemälde; 13. Waren aus Steinen oder andern mineralischen Stoffen, sowie aus fossilen Stoffen; 14. Tonwaren; 15. Glas und Glaswaren; 16. Edle Metalle und Waren daraus; 18. Maschinen, elektrotechnische Erzeugnisse, Fahr- zeuge; 19. Feuerwaffen, Uhren, Tonwerkzeuge, Kinderspielzeug. Im Gegensatz zu dieser Fülle von Waren, die durch den Grenz- zoll den Aufwandsteuern unterzogen werden, ist die Anzahl der hei- mischen Erzeugnisse verschwindend klein. Die heimischen Aufwand- steuern zerfallen in Verzehrungs-, Getränke-, Tabak- und Luxussteuern. Die ersteren werden entweder, wie z. B. in Österreich und Italien, von einer Reihe von Nahrungsmitteln erhoben, oder sie zerfallen, wie in Deutschland, in eine Reihe von Sondersteuern. Die Mahl- und Schlachtsteuer wird von Mehl, Mehlerzeugnissen, Fleisch und Fleischwaren erhoben; in Preußen ist sie als Torsteuer den Ge- meinden überlassen, doch sind Neueinführungen ausgeschlossen. Die Salzsteuer, eine der ältesten Steuern, versteuert eins der unentbehr- lichsten Nahrungsmittel, für das es keine Surrogate gibt, und be- lastet die unteren Klassen, die mehr auf Pflanzennahrung angewiesen sind und daher besonders des Salzes bedürfen, stärker als die vor- nehmlich Fleischnahrung genießenden, wohlhabenden Klassen. Indes ist die Abgabe bei dem jährlichen Durchschnittsbedarf des einzelnen von etwa 15 Pfund gering, und beträgt in Deutschland etwas über 90 Pfennig im Jahr. Dazu kommt, daß durch Konzentration der
   bis 1 von 1
1 Seiten  
CSV-Datei Exportieren: von 1 Ergebnissen - Start bei:
Normalisierte Texte aller aktuellen Treffer