1906 -
Halle a.S.
: Schroedel
- Autor: Clausnitzer, Eduard
- Sammlung: Politikschulbuecher Kaiserreich
- Bildungsstufen (OPAC): Lehrerbildungseinrichtungen
- Schulformen (OPAC): Lehrerbildungsanstalt
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[§30]
Belästigung des Handels und der stark verminderten Veranlassung
zu Steuerhinterziehungen, die bei Wertzöllen viel stärker ist. Werden
bei einzelnen Maßzöllen mehrere Qualitäten oder Fabrikationsstadien
unterschieden, so ist von Gradations- oder Staffelzöllen zu reden,
die sich den Wertzöllen nähern.
d) Die Arten der Aufwandsteuern. Bezüglich der Arten
der Aufwandsteuern muß geschieden werden zwischen den von der
heimischen Gütererzeugung und den von der ausländischen Einfuhr
erhobenen. Der Zolltarif vom 25. Dezember 1902 zählt 946 Waren-
arten, die aber nicht sämtlich steuerpflichtig sind, in folgenden 19
Gruppen aus: 1. Erzeugnisse der Land- und Forstwirtschaft und
andere tierische und pflanzliche Naturerzeugnisse; Nahrungs- und
Genußmittel; 2. Mineralische und fossile Rohstoffe, Mineralöle;
3. Zubereitetes Wachs, feste Fettsäuren, Paraffin und ähnliche Kerzen-
stoffe, Lichte, Wachswaren, Seifen und unter Verwendung von Fetten,
Ölen oder Wachs hergestellte Waren; 4. Chemische oder pharmazeutische
Erzeugnisse, Farben oder Farbwaren; 5. Tierische oder pflanzliche Spinn-
stoffe oder Waren daraus; Menschenhaare: zugerichtete Schmuckfedern;
Fächer und Hüte; 6. Leder und Lederwaren; Kürschnerwaren; Waren
aus Därmen; 7. Kautschukwaren; 8. Geflechte und Flechtwaren aus
pflanzlichen Stoffen mit Ausnahme der Gespinstfasern; 9. Besen,
Bürsten, Pinsel und Siebwaren; 10. Waren aus tierischen oder
pflanzlichen Schnitz- oder Formerstoffen; 11. Papier, Pappe und
Waren daraus; 12. Bücher, Bilder, Gemälde; 13. Waren aus Steinen
oder andern mineralischen Stoffen, sowie aus fossilen Stoffen;
14. Tonwaren; 15. Glas und Glaswaren; 16. Edle Metalle und
Waren daraus; 18. Maschinen, elektrotechnische Erzeugnisse, Fahr-
zeuge; 19. Feuerwaffen, Uhren, Tonwerkzeuge, Kinderspielzeug.
Im Gegensatz zu dieser Fülle von Waren, die durch den Grenz-
zoll den Aufwandsteuern unterzogen werden, ist die Anzahl der hei-
mischen Erzeugnisse verschwindend klein. Die heimischen Aufwand-
steuern zerfallen in Verzehrungs-, Getränke-, Tabak- und Luxussteuern.
Die ersteren werden entweder, wie z. B. in Österreich und Italien,
von einer Reihe von Nahrungsmitteln erhoben, oder sie zerfallen,
wie in Deutschland, in eine Reihe von Sondersteuern. Die Mahl-
und Schlachtsteuer wird von Mehl, Mehlerzeugnissen, Fleisch und
Fleischwaren erhoben; in Preußen ist sie als Torsteuer den Ge-
meinden überlassen, doch sind Neueinführungen ausgeschlossen. Die
Salzsteuer, eine der ältesten Steuern, versteuert eins der unentbehr-
lichsten Nahrungsmittel, für das es keine Surrogate gibt, und be-
lastet die unteren Klassen, die mehr auf Pflanzennahrung angewiesen
sind und daher besonders des Salzes bedürfen, stärker als die vor-
nehmlich Fleischnahrung genießenden, wohlhabenden Klassen. Indes
ist die Abgabe bei dem jährlichen Durchschnittsbedarf des einzelnen
von etwa 15 Pfund gering, und beträgt in Deutschland etwas über
90 Pfennig im Jahr. Dazu kommt, daß durch Konzentration der