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1. Vierzig Lektionen über die vereinigte Gesetzeskunde und Volkswirtschaftslehre - S. VI

1894 - Gotha : Behrend
Vi Vorwort. wir verweisen hier vielmehr auf unser Schriftchen: „Gesetzes- kunde in Verbindung mit Volkswirtschaftslehre als Unterrichts- disziplin"*).. in welchem wir den Nachweis eingehend geführt. Die theoretische Seite ist ohnehin vielfach betrachtet und erwöget', worden; es hat uns überhaupt scheinen wollen, daß weniger das Ob, als das Was und Wie einer größeren Klärung be- dürfe. Man hat vorgeschlagen, diesen Unterricht nebenher mit zu geben, d. h. im Anschlüsse an die übrigen Uitterrichtsfächer, wie Geschichte, Geographie, Religion, Rechnen rc. Nun, in der Volksschule möchten auch wir von einem selbständigen systema- tischen Unterricht in Gesetzeskunde und Volkswirtschaftslehre ab- gesehen haben, denn der Gedankenkreis des Kindes ist verhältnis- mäßig noch zu klein, die Erfahrung noch zu gering, der ganze Lebenskreis, der das Kind umgiebt, noch zu eng, als daß die Lehren der Gesetzeskunde und Volkswirtschaft mit Verständnis von den Kindern aufgenommen werden könnten. Kurz: Da der Volksschule die notwendigen Voraussetzungen zu einein erfolgreichen Betreiben der erwähnten U n l e r r i ch t s f ä ch e r f e h l e n, so muß sie deren l e h r p l a n m ä ß i g e Einführung ablehnen; weder in Form eines zusammenhängenden Systems, noch als besonderer Unterrichtsgegenstand in besonderen Stunden kann diese Materie in der Volksschule gelehrt werden. Trotzdem hat letztere die Pflicht, die naturgemäßen Anknüpfungspunkte auszunützen, um Einzelnes aus diesen Gebieten an paffender Stelle und in ge- eigneter Form nutzbar vorzuführen, und so in den Schülern den Sinn für Gesetzlichkeit zu schärfen und das Verständnis für ein wirtschaftliches rich- tiges Schaffen mit v e r m i t t e l n zu helfen. In der Fortbildungsschule aber, sei dieselbe nun eine allgemeine, oder eine gewerbliche oder kaufmännische, und in den Gym- nasien, Realschulen, Seminaren, überhaupt in Oberklaffen *) Bergt. „Pädagog. Zeit- und Streitfragen, herausgeg. von Johs. Meyer Ii. Bd., 3. Heft im Vertage von Emil Behrend in Gotha, Prs. 1 Mk.
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