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1. Vierzig Lektionen über die vereinigte Gesetzeskunde und Volkswirtschaftslehre - S. VII

1894 - Gotha : Behrend
Vorwort. Vii höherer Lehranstalten kann ein Unterricht, welcher so nebenher läuft, nicht genügen Ein Unterricht in Gesetzeskunde und Volks- wirtschaftslehre darf, „sofern er etwas nützen soll, nicht nur gelegentlich, je nach persönlicher Neigung oder nach Gutdünken der Lehrer erteilt werden, sondern er soll methodisch nach be- stimmten Grundsätzen dociert und dieser Forderung bei Auf- stellung des Lehrplans Rechnung getragen werden" (Jannasch). Aus diesem Grunde ist auch die oft empfohlene „historische" Methode nicht ohne weiteres gut zu heißen, schon weil 1. der Geschichtsunterricht für die geforderte Ausdehnung keinen Raum hat, 2. aber, weil den Schülern damit trotzdem keine Volks- wirtschaftslehre oder Gesetzeskunde geboten wird, so wie es bei- spielsweise auch keine Geographie ist, wenn der Schüler in der Geschichtsstunde jeden Schauplatz wichtiger Begebenheiten mit Hilfe der Karte sich einprägt, ja selbst auf den Zusammenhang zwischen dem Leben der Völker und der physischen Beschaffenheit ihrer Wohnsitze hingewiesen wird?) In den vorerwähnten Schulgatlungen ist eine lehrplanmäßige Einführung entschieden geboten. 3. Eine weitere Frage wäre die, soll der Unterricht in Gesetzeskunde und Volkswirtschaftslehre syste- matisch vereinigt oder getrennt erteilt werden? Bisher hat man beide Disziplinen vollständig geschieden; dies kam daher, weil die Verfaffer einschlägiger Schriften sich immer *) *) Noch ein Beispiel: Wir werden im historischen Unterrichte einer höheren Schule gern beim Perikleischen, Augusteischen, Medieeischen Zeit- alter verweile, ; wir werden von Phidias und Sophokles, von Horaz und dem Pantheon, von Einhard und Ekkehard, von Walter von der Vogel- weide und Dante, von der Alhambra und der Peterskirche, von der Marien- burg und dem Heidelberger Schlöffe, von Shakespeare und Moliöre, von dem deutschen Kunstgewcrbe vor dem dreißigjährigen Kriege, von Rubens und Rembrandt, kurz von Dichtungen, Bauten und Bildern zu reden uns veranlaßt sehen, vermeinen wir aber damit den Schülern eine Geschichte der Kunst zu geben oder ihnen die Litteraturgeschichte zu ersetzen? Sicher- lich nicht. Und hier gilt ein gleiches.
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