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1894 -
Gotha
: Behrend
- Autor: Mittenzwey, Louis
- Sammlung: Politikschulbuecher Kaiserreich
- Schulbuchtyp (WdK): Lehrbuch
- Schultypen (WdK): Fortbildungsschule, Höhere Lehranstalten
- Schultypen Allgemein (WdK): Höhere Lehranstalten, Niedere Lehranstalten
- Bildungsstufen (OPAC): ISCED 3 – Sekundarstufe 2, Klassen 9/10/11 – 12/13, Berufliche Bildungsgänge, alle Lernstufen
- Schulformen (OPAC): Fortbildungsschule
- Inhalt Raum/Thema: Gesellschaftskunde
r
30 Die Rechte der Unterthanen.
ämtern, welche? Als Gemeinderatsmitglied, Schöffe, Geschworener,
Schul- und Kirchenvorstandsmitglied, Armenpfleger; Feuerlösch-
dienst.
8. Lektion.
Die Rechte der Unterthanen.
Der Staatsbürger und Unterthan hat jedoch nicht nur
Pflichten, er hat auch als solcher Rechte, und zwar viel mehr,
als es für den Anfang scheint. Die Rechte werden teils mit
ihm geboren (Urrechte), teils von ihm erworbeit. Betrachten
wir dieselben gleichfalls etwas eingehender.
1. Schutz des Lebens und der Gesundheit Das Recht
zu leben beginnt mit der Geburt, und der Staat hat die Pflicht,
Leben und Gesundheit durch fördernde Einrichtungen oder Be-
seitigung hindernder Einflüsse zu schützen. Wohlfahrts- und Ge-
sundheitspolizei. (Lekt. 12.) —Jmpfgesetz (4. April 1874).
Rach diesem Gesetze soll jedes Kind vor Ablauf des auf sein
Geburtsjahr folgenden Kalenderjahres, sofern es nicht nach ärzt-
lichem Zeugnis die natürlichen Blattern überstanden hat, sowie
zum zweiten Male innerhalb des zwölften Lebensjahres der
Impfung unterzogen werden. Erfolglose Impfungen müssen im
nächsten Jahre und, falls wieder erfolglos, im dritten Jahre
wiederholt werden. Der Jmpfarzt des Jmpfbezirks nimmt vorn
Mai bis September an bestimmten Tagen die Impfung unent-
geldlich vor. Eltern, Pfleger und Vormünder sind verpflichtet,
auf amtliches Erfordern die Impfung der Kinder und Pflege-
befohlenen nachzuweisen. Entziehung der Jmpfpflicht wird mit
Geldbuße bis 50 Mk. oder Haft bis zu 3 Tagen bestraft. —
Gesetz gegen Nahrungsmittelverfälschung (Lekt. 12).
Vergl. auch § 367, 7 des Stgb. — Landesmedizinalkollegium —
Veterinärkommission. — Absperrungsmaßregeln bei Cholera rc.
Die Baupolizei ist auf die Herstellung gesunder Wohn-
räume bedacht. Kranken- und Siechenhäuser, Blindenheilan-
stalten. Jrrenheilanstalten —, Einrichtung von Volksbädern —
Sprengwagen. —