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1894 -
Gotha
: Behrend
- Autor: Mittenzwey, Louis
- Sammlung: Politikschulbuecher Kaiserreich
- Schulbuchtyp (WdK): Lehrbuch
- Schultypen (WdK): Fortbildungsschule, Höhere Lehranstalten
- Schultypen Allgemein (WdK): Höhere Lehranstalten, Niedere Lehranstalten
- Bildungsstufen (OPAC): ISCED 3 – Sekundarstufe 2, Klassen 9/10/11 – 12/13, Berufliche Bildungsgänge, alle Lernstufen
- Schulformen (OPAC): Fortbildungsschule
- Inhalt Raum/Thema: Gesellschaftskunde
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Wohlstandspflege.
trag mit Geld bis zu 300 Mk. oder mit Haft bis zu drei
Monaten bestraft (§ 123 des Stgb.).
Es muß den Umständen überlassen bleiben, ob man auf das eine
oder das andere näher eingehen will. In einer höheren Schule wird man
sich eingehender über diese verbreiten, wie auch über die Universitäten;
mit Fortbildungsschülern wird man Volks- und Fortbildungsschulen mehr
berücksichtigen. Aus dem Seminar wird man von der Ausbildung, der .
Anstellung und den Rechtsverhältnissen der Lehrer sprechen.
\2. Ccftion.
Wowandsptlege.
1. Medizinalwefen (Ärzte). Zum Wohlbefinden gehört in
erster Linie Gesundheit. „Gesund und frisch fein ist besser denn
Gold, und ein guter Leib ist besser denn großes Gut —" (Sirach).
Der Staat sorgt daher durch Errichtung medizinischer Bildungs-
anstalten für Ärzte. Vorbildung des Arztes; Prüfungen. Die
Pflicht des Arztes zur Gewährung seiner Hilfe in Notfällen und
die ärztliche Zwangstaxe sind aufgehoben, doch § 300, 10 des
Stgb, gilt auch für Ärzte. — „Fressen und Saufen macht die
Ärzte reich" (Volksmund). — Gefundheitsregeln.
Ten Kopf halt kühl, die Füße warm,
Das macht den besten Doktor arm. —
(Hufeland.)
2. Apothekerwesen. Dasselbe beruht auf der öffentlichen
Sorge für das Vorhandensein der erforderlichen Arzneimittel.
Zwei Erforderniffe: 1. die Konzession für Errichtung der Apotheke
2. die persönliche Qualifikation des Apothekers. Vorbildung,
Prüfung und Approbation des Apothekers. — Gewisse Mittel
sind nur auf Rezept eines approbierten Arztes abzugeben. Das
Betreiben der Heilpraxis ist dem Apotheker untersagt.
3. Krankenanstalten (Krankenhäuser, Lazarethe, Hospitäler
Irrenanstalten, Bewahranstalten) haben sich früher hauptsächlich
als fromme Stiftungen mit den Universitäten gebildet. Jetzt
sind sie mehr Aufgabe des Kommunalwesens, doch kommen sie