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1. Vierzig Lektionen über die vereinigte Gesetzeskunde und Volkswirtschaftslehre - S. 45

1894 - Gotha : Behrend
Veierinärwesen — Verkehr mit Gebrauchsgegenständen. 45 auch als reine Staatsanstalten vor. Im Altertum wurden Aus- sätzige und Irre als vom Teufel besessen verstoßen. 4. Veterinärwesen (Tierarzneiwesen). Hierbei handelt es sich wesentlich um die Erhaltung des Nationalkapitals an land- wirtschaftlichen Haustieren, es sind da zu nennen das Gesetz zur Abwehrung und Unterdrückung von übertragbaren Viehseuchen, der Rinderpest rc. Einfuhrverbote, Absperrungen, Desinfizierungen und Tötung der kranken Tiere. Einrichtung von Tierarznei- schulen; Ausbildung von Tierärzten. 5. Jmpfgesetz. Zur Verhütung der Pockenkrankheit haben sich der Impfung mit Schutzpocken zu unterziehen 1. jedes Kind vor Ablauf des auf sein Geburtsjahr folgenden Kalenderjahres sowie jeder Zögling einer öffentlichen Lehranstalt innerhalb des Jahres, in welchem er das zwölfte Lebensjahr zurücklegt (Vergi, auch Lekt. 8, Abs. 1.) 6. Beaufsichtigung der Nahrungsmittel. Wer zürn Zweck der Täuschung im Handel und Verkehr Nahrungs- oder Genuß- mittel nachmacht oder verfälscht, ferner wer wissentlich Nahrungs- oder Genußmittel (Unterschied?), welche verdorben oder nachge- macht oder verfälscht sind, unter Verschweigung dieses Uinsiandes verkauft oder einer zur Täuschung geeigneten Bezeichnung feil- hält, wird mit Gefängnis bis zu 6 Monaten und mit Geldstrafe bis zu 1500 Mk. oder mit einer dieser Strafen belegt. Ist der Verkauf aus Fahrlässigkeit geschehen, so tritt Geldstrafe bis zu 150 Mk oder Haft ein. Ist durch die Handlung eine schwere Körperverletzung oder der Tod eines Menschen verursacht worden, so tritt Zuchthausstrafe bis zu 5 Jahren ein, und war diese Eigenschaft (Zerstörung der Gesundheit) dem Thäter bekannt, so tritt Zuchthausstrafe bis zu to Jahren und bei entstandener Tötung eines Menschen tritt Zuchthausstrafe bis aus Lebenszeit ein. — Pflege deine Gesundheit! Schon Sirach sagt: „Es ist keine Freude zu vergleichen einem gesunden Leibe. —* Der Selbstmord, auch auf feine Weise; es ertrinken alljährlich mehr im Schnapsglase als in den brausenden Fluten. 7. Verkehr mit Gebrauchsgegenständen. Nicht nur hin- sichtlich der Nahrungs- und Genußmittel herrscht diese Aufsicht, sondern auch in Bezug auf Spielwaren, Tapeten, Farben, Koch-
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