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1894 -
Gotha
: Behrend
- Autor: Mittenzwey, Louis
- Sammlung: Politikschulbuecher Kaiserreich
- Schulbuchtyp (WdK): Lehrbuch
- Schultypen (WdK): Fortbildungsschule, Höhere Lehranstalten
- Schultypen Allgemein (WdK): Höhere Lehranstalten, Niedere Lehranstalten
- Bildungsstufen (OPAC): ISCED 3 – Sekundarstufe 2, Klassen 9/10/11 – 12/13, Berufliche Bildungsgänge, alle Lernstufen
- Schulformen (OPAC): Fortbildungsschule
- Inhalt Raum/Thema: Gesellschaftskunde
Veierinärwesen — Verkehr mit Gebrauchsgegenständen. 45
auch als reine Staatsanstalten vor. Im Altertum wurden Aus-
sätzige und Irre als vom Teufel besessen verstoßen.
4. Veterinärwesen (Tierarzneiwesen). Hierbei handelt es
sich wesentlich um die Erhaltung des Nationalkapitals an land-
wirtschaftlichen Haustieren, es sind da zu nennen das Gesetz zur
Abwehrung und Unterdrückung von übertragbaren Viehseuchen,
der Rinderpest rc. Einfuhrverbote, Absperrungen, Desinfizierungen
und Tötung der kranken Tiere. Einrichtung von Tierarznei-
schulen; Ausbildung von Tierärzten.
5. Jmpfgesetz. Zur Verhütung der Pockenkrankheit haben
sich der Impfung mit Schutzpocken zu unterziehen 1. jedes Kind
vor Ablauf des auf sein Geburtsjahr folgenden Kalenderjahres
sowie jeder Zögling einer öffentlichen Lehranstalt innerhalb des
Jahres, in welchem er das zwölfte Lebensjahr zurücklegt (Vergi,
auch Lekt. 8, Abs. 1.)
6. Beaufsichtigung der Nahrungsmittel. Wer zürn Zweck
der Täuschung im Handel und Verkehr Nahrungs- oder Genuß-
mittel nachmacht oder verfälscht, ferner wer wissentlich Nahrungs-
oder Genußmittel (Unterschied?), welche verdorben oder nachge-
macht oder verfälscht sind, unter Verschweigung dieses Uinsiandes
verkauft oder einer zur Täuschung geeigneten Bezeichnung feil-
hält, wird mit Gefängnis bis zu 6 Monaten und mit Geldstrafe
bis zu 1500 Mk. oder mit einer dieser Strafen belegt. Ist der
Verkauf aus Fahrlässigkeit geschehen, so tritt Geldstrafe bis zu
150 Mk oder Haft ein. Ist durch die Handlung eine schwere
Körperverletzung oder der Tod eines Menschen verursacht worden,
so tritt Zuchthausstrafe bis zu 5 Jahren ein, und war diese
Eigenschaft (Zerstörung der Gesundheit) dem Thäter bekannt, so
tritt Zuchthausstrafe bis zu to Jahren und bei entstandener
Tötung eines Menschen tritt Zuchthausstrafe bis aus Lebenszeit
ein. — Pflege deine Gesundheit! Schon Sirach sagt: „Es ist
keine Freude zu vergleichen einem gesunden Leibe. —* Der
Selbstmord, auch auf feine Weise; es ertrinken alljährlich mehr
im Schnapsglase als in den brausenden Fluten.
7. Verkehr mit Gebrauchsgegenständen. Nicht nur hin-
sichtlich der Nahrungs- und Genußmittel herrscht diese Aufsicht,
sondern auch in Bezug auf Spielwaren, Tapeten, Farben, Koch-